Marsberg. Zehn Areale rund um Marsberg sieht die Bezirksregierung Arnsberg für Windkraft vor, auch am Diemelsee. Diese Flächen werden gerade debattiert.

Die Stellungnahme, die Fachamtsleiter Helmut Löhring dem Stadtrat Marsberg in der Ratssitzung am 27. Juni präsentiert, ist lang und detailliert. Jede einzelne Fläche, die nach dem Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Arnsberg im Marsberger Stadtgebiet für Windpotenzial ausgewiesen worden ist, ist hier aufgeführt - darunter auch das Areal am Diemelsee. Und die Zeit für eine Stellungnahme der Stadt Marsberg drängt: bis zum 12. Juli muss sie bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Und bei einigen Flächen gibt es viel Gesprächsbedarf.

Abstände nicht eingehalten: Viele Windkraftflächen bei Marsberg sollen geprüft werden

Nimmt man all die Flächen zusammen, die in der 19. Änderung des Regionalplans für den Raum Marsberg vorgesehen werden, sind es mehr als 1300 Hektar und rund sieben Prozent (7,2 Prozent) des Stadtgebiets, die als Windpotenzialflächen infrage kommen. Doch nur wenige dieser geplanten Flächen entsprechen auch den Vorstellungen der Stadt. In den meisten Fällen empfiehlt die Stadt in ihrer Stellungnahme eine erneute Prüfung der Flächen.

Die potenziellen Flächen.
Die potenziellen Flächen. © WP Brilon | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Bei den fast 790 Hektar, die nahe dem Windpark Meerhof/Sintfeld ausgewiesen wurden, seien auch die kommunalen Konzentrationszonen für Windenergie berücksichtigt worden, heißt es in der Stellungnahme der Stadt Marsberg. Bei den meisten anderen Flächen, die im Regionalplanentwurf vermerkt sind, bringt die Stadt Marsberg Bedenken vor: So gebe es einige Flächen, bei denen im Kriterienkatalog für Windenergieflächen vorgesehenen Abstände zu touristisch bedeutsamen Rad- und Wanderwegen nicht eingehalten wurden. Betroffen sind vier wichtige Routen, die durch das Marsberger Stadtgebiet verlaufen: Der Europäische Fernwanderweg E1, der vom Nordkap bis nach Süditalien führt, der westfälische Jakobsweg, der Bezirkswanderweg X1 und die Sauerlandwaldroute. Auch zu Biotopverbundflächen und geschützten Biotopen werde laut Stellungnahme der Stadt Marsberg bei vielen Arealen der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten. Das betreffe beispielsweise die Flächen „Auf der Asche“ bei Meerhof, „Karolinenhof“, „Meierberg“, „Billinghauser Busch“ bei Westheim, „Auf der Sandkuhle“ bei Marsberg, aber auch die Flächen „Hessinghausen“ bei Padberg und „Remstoß“ am Diemelsee, nahe Helminghausen und Messinghausen.

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Einschränkung durch Windräder bei Meerhof und am Diemelsee befürchtet

Auch gibt die Stadt Marsberg für einige Flächen zu bedenken, dass durch die neuen Windenergiebereiche und die jeweilige Höhen- oder Tallage der Umgebung eine unzumutbare Umzingelungswirkung eintreten könne, wie im Fall der Flächen „Auf der Asche“ bei Meerhof. In Hinblick auf die optischen Konsequenzen ist die Fläche „Remstoß“ am Buttenberg bei Helminghausen aufgrund der Nähe zur Diemeltalsperre und der hügeligen Landschaft ein Sonderfall: „Aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe des Windenergiebereichs zum Diemelsee wird entgegen dem Regelfall in dieser individuellen Situation trotz Einhaltung des Abstands von einer optisch bedrängenden Wirkung ausgegangen“, erklärt die Stadt Marsberg in der Stellungnahme und empfiehlt auch hier eine Neuprüfung: Dabei sei ein Vorsorgeabstand zum Diemelsee von 740 Metern zu berücksichtigen, der sich aus der zweifachen Anlagenhöhe und dem doppelten Höhenunterschied zwischen See und mittlerer Anlagenhöhe ergebe.

„Gleichwohl ist auf regionalplanerischer Ebene unbedingt darauf zu achten, dass einzelne Kommunen nicht überproportional stark von der Ausweisung von Windenergiebereichen überfrachtet werden.“

Stellungnahme der Stadt

Auch als prägendes Element des Landschaftsbilds und aufgrund seiner touristischen Bedeutsamkeit verdiene der Diemelsee in der Regionalplanung eine besondere Berücksichtigung: „Der Diemelsee ist ein zentraler Punkt der landschaftsbildprägenden Kulturregion, welches sich auch in der Würdigung als Naturpark Diemelsee widerspiegelt.“ Daher empfiehlt die Stadt Marsberg, zum Schutz des Kernbereichs des Naturparks einen eigenen Vorsorgeabstand einzukalkulieren.

Stadt Marsberg wünscht sich ein Mitspracherecht in der Windenergieplanung

Abschließend weist die Stadt Marsberg in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sie als Kommune mit den ausgewiesenen Windenergiebereichen im Regionalplan etwa zehn Prozent des gesamten Flächenbeitragswertes von fünf Landkreisen übernehmen würde, mit insgesamt 83 Kommunen. Zwar betont die Stadt Marsberg weiterhin ihre Bereitschaft dazu, wegen ihrer günstigen Lage einen hohen Beitrag im Windenergieausbau zu leisten. Dabei sei jedoch trotzdem das richtige Maß zu wahren: „Gleichwohl ist auf regionalplanerischer Ebene unbedingt darauf zu achten, dass einzelne Kommunen nicht überproportional stark von der Ausweisung von Windenergiebereichen überfrachtet werden.“ Als außerordentlich stark von Flächenausweisungen betroffene Kommune wünsche sich die Stadt Marsberg in der Zuordnung und Gestaltung von Windkraftbereichen von der Bezirksregierung einen Dialog auf Augenhöhe ebenso wie ein angemessenes Mitspracherecht.

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Die Stellungnahme der Stadt Marsberg soll auf Ratsbeschluss zeitnah bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. „Diese Stellungnahmen sind bei dem Beschluss über die Regionalplanänderung zu berücksichtigen“, heißt es im Beschluss des Stadtrats. Wenn die Stellungnahmen der Kommunen zum Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis ausgewertet wurden, entscheide die Bezirksregierung über eine weitere Erörterung. Erst im Anschluss daran werde von der Bezirksregierung entschieden, ob der Regionalplan festgestellt werde, erklärt die Stadt Marsberg im Ratsbeschluss das weitere Vorgehen in der Planungsfrage.