Hochsauerland. Ein Sauerländer Pfarrer und Ex-Dechant wird verurteilt: Juristisch betrachtet ist das Verfahren damit abgeschlossen. Die Details zu dem Fall.
Der langjährige Leiter eines Pastoralverbundes im Hochsauerland und frühere Dechant ist wegen Untreue in vier Fällen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Es gab keine Hauptverhandlung, der Vorwurf wurde durch einen Strafbefehl geahndet, dem der Pfarrer nicht widersprochen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Wie erst jetzt bekannt geworden ist, wurde das Verfahren schon im März abgeschlossen. Das hat das Amtsgericht Brilon bestätigt.
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Der Fall hatte im Frühjahr 2023 für Aufsehen gesorgt. Erstaunlich offensiv hatte das Erzbistum Paderborn reagiert und am 25. März 2023 in einer knappen Mitteilung darüber informiert, dass der Geistliche auf seine Pfarrstelle verzichte. Zur Begründung wurden Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde genannt, „deren Klärung nach abgeschlossener interner Prüfung voraussichtlich staatlichen Stellen obliegen werde“, hieß es damals. Der Pfarrer hatte sich daraufhin selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und dadurch ein Ermittlungsverfahren ausgelöst. Die Entscheidung des Erzbistums hatte in der Gemeinde mitunter für großes Unverständnis und Empörung gesorgt, weil sie in deren Augen eine Vorverurteilung des beliebten Pfarrers bedeutete.
Nach Angaben des Bistums seien die finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Vermögensverwaltung in der betroffenen Kirchengemeinde aufgefallen. Laut damaliger Auskunft von Paderborn sollte sich der Schaden im Bereich von 175.000 Euro bewegen.
Pfarrer will sich um Wiedergutmachung kümmern
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In einer telefonischen Stellungnahme sagte der Pfarrer gegenüber der WP, er sei froh, dass die Angelegenheit nun endlich vom Tisch sei. Er kümmere sich um die Wiedergutmachung des Schadens. Mehr wolle er dazu nicht sagen. Ende Mai 2023 hatte der Pfarrer in einem Gespräch mit unserer Redaktion Fehler eingeräumt, aber auch seine Motivation deutlich gemacht: „In den letzten zehn Jahren habe ich viele Geldspenden erhalten, die weit über 100.000 Euro hinausgingen. Diese lagen bei mir im Tresor. Ich habe sie auf Kirchenkonten eingezahlt und von dort aus anderen Menschen geholfen. Dabei habe ich übersehen, dass, wenn ich Geld auf Kirchenkonten einzahle, das Geld dann der Kirchengemeinde gehört und ich nicht frei und allein entscheiden kann, wem ich es gebe. Ich hätte den Kirchenvorstand informieren und mit ihm gemeinsam überlegen müssen, wohin das Geld geht. Das habe ich nicht getan und sehe jetzt ein, dass ich falsch gehandelt habe. Ich bin mir meiner Schuld bewusst und habe die Konsequenz gezogen.“
Viele Fälle strafrechtlich verjährt
Weil einige der Vorwürfe bereits verjährt sind und daher eingestellt wurden, blieben laut Oberstaatsanwalt Thomas Poggel lediglich vier Vorfälle mit einem Gesamtschaden von 2800 Euro übrig, die strafrechtlich relevant gewesen seien. Der Großteil der Taten sei Gegenstand einer Wiedergutmachungsvereinbarung zwischen dem Pfarrer und der Kirchengemeinde; diese Ratenzahlung sei auch Auflage für die relativ hohe Bewährungsstrafe, für die der Gesamtschaden berücksichtigt wurde. Der Pfarrer hat die Gemeinde inzwischen verlassen und ist nun im Raum Nordhessen/Edersee tätig.