Brilon/Olsberg. In Brilon und Olsberg soll aus zwei Notarztstandorten einer werden. Das verfügt die Bezirksregierung. Der Widerstand ist massiv – und chancenlos?
Die Notarztstandorte in Brilon und Olsberg sollen zusammengelegt werden. Obwohl die Bezirksregierung schon entschieden hat, scheint die politische Diskussion jetzt richtig Fahrt aufzunehmen. Eigentlich sollte bei der kommenden Kreistagssitzung am Freitag, 10. September, darüber final entschieden werden. Doch da wollen einige Lokalpolitiker nicht mitspielen.
Nicht alle Argumente beachtet
„Ich bin absolut gegen die Zusammenlegung der Standorte“, sagt Wolfgang Diekmann. Der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands in Brilon sitzt für die CDU Brilon im Kreistag des Hochsauerlandkreises. Und er hält von der Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg nichts. Seiner Meinung nach habe diese nicht alle Argumente, die gegen eine Zusammenlegung sprechen, beachtet.
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Schon alleine die schwierigen Straßenverhältnissen im Winter hätten bei den Entscheidern keine Berücksichtigung gefunden. „Dabei kommt es bei einem Rettungseinsatz auf jede Minute an“, sagt Diekmann. Gegen die Entscheidung der Bezirksregierung werde er „kämpfen“. „Man muss nicht bei einem Schreiben der Bezirksregierung sofort einknicken“, sagt Diekmann.
Es geht um Leben und Tod
Es gehe hier schließlich um „Leben und Tod“. Er werde bereits jetzt sehr häufig auf die drohende Zusammenlegung von den Bürgern angesprochen. „Du wird wirst doch dabei nicht mitmachen“, würde er oft zu hören bekommen. In der kommenden Woche werde man bei der Fraktionssitzung intensiv über das Thema beraten und über mögliche Konsequenzen diskutieren.
Auch der Kreistagsabgeordnete der Sozialdemokraten, der Briloner Ludger Böddecker, hat zu dem Thema eine klare Meinung: „Unsere Fraktion wird einer solchen Zusammenlegung nicht zustimmen. Sollte dieser Plan umgesetzt werden, ist eine sichere medizinische Notfall-Versorgung der Bürger nicht mehr gegeben“, sagt Böddecker.
Vorwürfe gegen Gutachter
Er betont, dass in allen Kreistagssitzungen und Ausschüssen die SPD und die CDU geschlossen gegen eine Zusammenlegung der Standorte votierten. Als kommunalpolitisch Verantwortlicher dürfe man die Bürger jetzt nicht alleine lassen.
Dem Gutachterunternehmen, der die Notarztstandorte im HSK überprüft und für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan die Zusammenlegung empfohlen hatte, wirft er Unkenntnis über die Region vor. Die Firma Orgakom aus Baden-Württemberg habe sich möglicherweise nicht richtig über die topographischen Gegebenheiten informiert.
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SPD-Kritik an CDU
Das sieht Genosse Ferdi Wiegelmann aus Olsberg ähnlich. Er ist der Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Olsberg: „Gerade im Winter ist die Strecke über den Langen Berg als auch die Strecke der B7 von Altenbüren nach Antfeld öfter nicht befahrbar. Somit bringt diese Regelung unnötig Menschenleben in Gefahr, da ein zeitiges Eintreffen eines Notarztes nicht gewährleistet ist“, sagt er.
Bei der SPD sei man der Überzeugung, dass die CDU mit ihrer Mehrheit in Land und im Kreis jetzt in der Verantwortung sei, eine solch falsche Entscheidung zu verhindern. Und er setzt noch einen drauf: „Die Union spielt sich doch sonst immer gern als Schutzpatronin des ländlichen Raumes auf“, so Wiegelmann.
Reaktion der Bezirksregierung
Seitens der Bezirksregierung aus Arnsberg ist man etwas verwundert, über die Reaktionen aus dem HSK. Deren Sprecher Christoph Söbbeler betont, dass die Bezirksregierung ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen sei und verwies auf das NRW-Rettungsgesetz. Dort ist in Paragraph 12 festgelegt, dass die Bezirksregierung entscheidet. Und diese sei nun mal den Ausführungen des Gutachters gefolgt. Dass sich der Kreistag darüber hinwegsetzt sei nicht vorgesehen.
Der muss aber bei seiner Sitzung am 10. September über den kompletten Rettungsdienstbedarfsplan für den gesamten Kreis entscheiden. „Wir gehen davon aus, dass der Kreistag dem zustimmt, sagt Söbberler. Zu möglichen Konsequenzen, falls die Mehrheit der Abgeordneten doch nicht zustimmen sollten, wollte sich Söbbeler nicht äußern.
Konsequenzen für andere Kommunen
Eine solche Entscheidung würde dann aber auch Konsequenzen für andere Kommunen im Kreis nach sich ziehen. Denn dort gilt dann weiterhin der alte Rettungsdienstbedarfsplan, der die Zielsetzung, 90 Prozent der an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfälle innerhalb von zwölf Minuten zu erreichen, weiterhin verfehlt.