Antfeld/Nuttlar. Es sind wahre Riesen: Mit 247 Metern überragen die am Autobahnende zwischen Antfeld und Nuttlar bei Olsberg geplanten Windräder alle anderen.

Sie gehören zu den größten bisher in der Region Brilon/Olsberg geplanten Anlagen: 247 Meter hoch recken sich die beiden Windräder in den Himmel, die künftig links und rechts das Autobahnende bei Nuttlar flankieren. Das eine entsteht rund 280 Meter nördlich der Anschlussstelle auf Nuttlarer Gebiet am Suhrenberg, das andere etwa 650 Meter östlich im Bereich Im Vosskampe auf Antfelder Boden. Seit Ende vergangener Woche liegen die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren in den Rathäusern von Olsberg und Bestwig sowie dem Kreishaus in Brilon öffentlich aus; außerdem sind sie auf der Internetseite des HSK einsehbar.

Blick auf das Autobahnende in Richtung Antfeld und Brilon. Dort entstehe die Windfarm. Acht Anlagen sind geplant
Blick auf das Autobahnende in Richtung Antfeld und Brilon. Dort entstehe die Windfarm. Acht Anlagen sind geplant © www.blossey.eu | Hans Blossey

Bauherr der beiden Anlagen ist die MW Energie UG aus Paderborn. Das Windrad bei Antfeld steht in einem Fichtenwäldchen, das Nuttlarer auf einer Borkenkäfer-Kalamitätsfläche. Beide Bereiche stuft das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als „Landschafts von mittlerem Wert“, der dritten von vier Klassen, ein. Für beide Bereiche sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Und es wird ein sogenanntes Ersatzgeld für den Eingriff ins Landschaftsbild fällig. Für die Anlage in Antfeld hat der Hochsauerlandkreis 55.581,17 Euro festgesetzt und für die Anlage bei Nuttlar 59.911,47 Euro.

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Akzeptanz vor Ort fördern

Die Gemeinde Bestwig profitiert zudem vom Betrieb der Anlage. Sie erhält künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Möglich macht das die im vergangenen Sommer gesetzlich beschlossene Wertschöpfungsbeteiligung der Kommunen. Damit soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den weiteren Ausbau von Windkraft gefördert werden.

Genehmigungsverfahren

Die Unterlagen zu dem Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) liegen bis 24. März öffentlich aus.Bis 24. April können anschließend beim Hochsauerlandkreis Einwendungen und Anregungen zu dem Vorhaben abgegeben werden.

In den Genuss dieser Abgabe kommen Gemeinden immer dann, wenn sie in einem Umkreis von 2,5 Kilometer um den Turm herum Eigentum besitzt. Die beiden Windräder haben eine Leistung von jeweils 5,56 MW.

Von negativen Auswirkungen auf Menschen - etwa einer sogenannten optisch bedrängenden Wirkung - sei nicht auszugehen. Zum Ortskern Nuttlar sind es von der Nuttlarer Anlage 1650 Meter und zum Ortskern Antfeld von der Antfelder 1350 Meter, außerdem befinden sich im Umkreis von 740 Meter um die Anlage - das ist der gesetzlich vorgeschriebene dreifache Höhenabstand - keine Wohnhäuser.

Drei Investorengruppen

Für die Tierwelt gelten die üblichen Schutzmaßnahmen. So muss zum Beispiel für das Windrad bei Antfeld ein zwei Hektar großes Nahrungshabitat für den Rotmilan angelegt werden, um ihn von etwaigen rund um den Turmfuß sich tummelnden Beutetieren abzulenken.

Beide Anlagen liegen in sogenannten Potentialflächen, also Bereichen, die von den beiden beteiligten Kommunen für die Ausweisung von möglichen Windvorrangzonen in Betracht kommen könnten.

Damit ziehen sich künftig ab Autobahnende an der geplanten B7n bis Altenbüren acht Anlagen entlang. Bis auf die bei Antfeld befinden sich alle oberhalb der Trasse. Vier davon - jede 240 Meter hoch und mit einer Leistung von 5,5 MW - baut die JUWI AG, eine 100-prozentige Tochter der MVV Energie AG Mannheim, die beiden weiteren - mit 184 Metern Höhe und 2,35 MW deutlich kleiner - sind ein Projekt der Waldgenossenschaft Forstinteressenten Antfeld.

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Die Windfarm endet unmittelbar an der Stadtgrenze von Olsberg und Brilon südlich der Straße von Altenbüren nach Esshoff. Zum Ortseingang sind es rund 800 Meter, und rund 350 Meter östlich beginnt ein noch nicht belegter Bereich der Briloner Windvorrangzone. Die ist jedoch durch die Klage von einer Windkraft-GbR, die im Außenbereich bei Scharfenberg eine Anlage errichten möchte, höchstrichterlich ausgehebelt worden.

Keine Konflikte rufen die beiden Anlagen bezüglich eines anderen großen Infrastrukturprojektes hervor: „Durch das Vorhaben wird der Bau der B7n nicht berührt“, heißt es in dem BImSch-Antrag.