Altkreis Brilon. Das neue Denkmalschutzgesetz in NRW gibt Kommunen mehr Entscheidungsgewalt. Die wollen aber deswegen nicht auf Expertise verzichten müssen.
In NRW gilt das neue Denkmalschutzgesetz (DschG). Das soll Denkmal-Eigentümern helfen, Baumaßnahmen schneller zu genehmigen und vor allem die Möglichkeit schaffen, die denkmalgeschützten Häuser leichter an moderne Anforderungen anzupassen. Das neue Gesetz soll auch den Einsatz erneuerbarer Energien und Barrierefreiheit möglich machen. Eine wichtige Rolle spielen dabei von nun an die Städte und Gemeinden, die viel mehr Verantwortung tragen.
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Bis jetzt hatten übergeordnete Denkmalfachämter bei den Landschaftsverbänden mehr Einfluss auf die Entscheidung über Unterschutzstellungen oder Baumaßnahmen. Sie werden fortan nur noch angehört. Jetzt sind die Städte erster Ansprechpartner von Denkmaleigentümern und treffen Entscheidungen.
Städte stimmen sich weiter mit Verbänden ab
„Laufende Verfahren, welche bereits vor der Novellierung des DSchG angestoßen wurden, wickelt die Stadt Brilon noch nach den alten Vorschriften ab. Bei zukünftigen Verfahren wird der Landschaftsverband durch ein Anhörungsverfahren an den Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde beteiligt. In Angelegenheiten des Bodenschutzes erfolgt ein abweichendes Verfahren. Hier werden die Entscheidungen nach wie vor im Benehmen mit dem Landschaftsverband getroffen. Die Aufgaben und Verpflichtungen, welche sich aus dem neuen Gesetz ergeben, übernimmt weiterhin die Untere Denkmalbehörde der Stadt Brilon“, heißt es von Seiten der Stadt Brilon. Die Stadt Medebach erklärt ähnliches.
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Da die Neufassung des Gesetzes noch recht frisch ist, haben die Kommunen im Altkreis Brilon noch keine konkreten Projekte oder Maßnahmen auf dem Plan, die umgesetzt werden sollen. Die Städte Olsberg und Marsberg möchten in denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten weiter mit dem LWL zusammenarbeiten.
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Bei der Entscheidung, ob ein Denkmal abgerissen oder umgebaut werden darf, sind laut Gesetz künftig auch die Belange des Wohnungsbaus zu berücksichtigen. Da befürchten Kritiker, dass künftig alte Bauten zugunsten von Luxuswohnungen abgerissen werden könnten. Dabei schreibt das Gesetz auch vor, dass die ursprüngliche Nutzung, zum Beispiel einer Mühle, auch künftig Vorrang bei der Planung haben muss.