Marsberg/Arnsberg. Zwei Männer prügeln in Marsberg unter anderem mit einem Spaten auf einen Familienvater ein. der Richter überzeugt das Opfer und die Täter.
Zwei Marsberger wurden am Amtsgericht in Brilon zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie einen Mann unter anderem mit einem Spaten verprügelt haben sollen. Den Anwälten war das zu viel, der Staatsanwaltschaft zu wenig. Am Landgericht in Arnsberg sollte das Berufungsverfahren stattfinden. Doch das änderte schneller und anders als geplant.
WP-Newsletter per Mail: Was ist los in Brilon, Olsberg, Marsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg? Holen Sie sich den Newsletter für Ihren täglichen Nachrichtenüberblick
Rückblick: Der Geschädigte war mit seinem Trecker auf dem Heimweg gewesen, als ihn ein Wagen von einem der Angreifer blockierte. Von der anderen Seite kam ein weiterer Wagen in dem sich der zweite Angreifer und eine Frau befunden hatten. Die Männer zogen den Geschädigten vom Trecker und schlugen auf ihn ein. Einer der Angreifer benutzte dafür einen Spaten. Irgendwann war der Geschädigte bewusstlos geworden. Ehefrau und Sohn fanden den Familienvater wenige Minuten später.
Frakturen nach Attacke in Marsberg
Mehrere Gesichtsbrüche, Platzwunden am Kopf, ein zertrümmerter Unterarmknochen und Prellungen hatte sich der Mann bei einer Auseinandersetzung im Raum Marsberg auf einem Wirtschaftsweg zugezogen.
Lesen Sie auch:Coronatests in Schulen im Hochsauerland: „Es ist lächerlich“
Die beiden Angeklagten haben den Abend anders wahrgenommen. Der Treckerfahrer habe den ersten Wagen blockiert, sei ausgestiegen und habe dann mit einer Eisenstange auf das Fahrzeug eingeschlagen. Daraufhin habe der Autofahrer daheim angerufen und daraufhin seien Vater und Schwiegertochter zur Hilfe gekommen. Letztere sei schwanger auf den wütenden Mann losgegangen sein, worauf dieser ihr in den Bauch geboxt und sie zu Boden geworfen haben soll. Daraufhin habe sich der Vater einen Spaten zur Verteidigung genommen. Das sei nötig gewesen, weil er mit der Eisenstange attackiert worden sei, worauf er sich dann wehrte.
Berufung wird am Landgericht Arnsberg zurückgezogen
Der vorsitzende Richter am Landgericht gab sowohl den Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft zu bedenken, ob die von beiden Seiten eingelegte Berufung wirklich in ihrem Sinne ist oder sie diese nicht zurücknehmen wollen. Eine Berufung hat Risiken für beide Seiten. Die Strafe könnte milder oder härter ausfallen. Weitere Beweismittel hätten erhoben werden können, der Fall wäre vielleicht unsicherer geworden. Beide Seiten kamen zu dem Entschluss, dass sie ihre Berufung zurückziehen, wenn das auch die Gegenseite macht. Die Einigung stand.
Lesen Sie auch:Brilon: Hier gibt’s Steak für den Grill auch um 3 Uhr nachts
Die Angeklagten nahmen damit ihre Bewährungsstrafe von zwei beziehungsweise einem Jahr an. Das Urteil ist somit rechtskräftig.