Brilon. Wer künftig mit dem Taxi fährt, muss tiefer in die Tasche greifen. Der HSK-Wirtschafts-Ausschuss hat sich bereits mit den neuen Tarifen befasst.
Das Taxifahren im Hochsauerlandkreis soll, wie von der Kreisverwaltung vorgeschlagen, zum 1. August teurer werden. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung hat sich der HSK-Wirtschaftsausschuss dafür ausgesprochen, die vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonennahverkehr (VSPV) NRW beantragte Erhöhung in zwei Schritten zeitnah in einem Rutsch vorzunehmen. Damit soll der Grundpreis am Tag von bisher 3,50 Euro auf 4,30 Euro steigen und in der Nacht von 4 Euro auf 4,90 Euro. Der Kilometerpreis steigt tagsüber von 2,10 Euro auf 2,60 Euro und in der Nacht von 2,20 Euro auf 2,70 Euro. Zudem erhöht sich auch der Preis für die Wartezeit pro Minute von 55 Cent auf 68 Cent.
Auch für Großraumtaxis und Rollstuhltransporte sollen die Tarife zum 1. August angehoben werden. Der Taxi-Verband begründet - wie berichtet - die Anhebung zum einen mit der zum 1. Oktober wirksam werdende Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro sowie der gestiegene Dieselpreis - wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung im Januar die durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten weiteren massiven Preissteigerungen noch gar nicht berücksichtigt waren.
Anpassungen auch in den Nachbarkreisen
Mit den neuen Tarifen zöge der HSK in etwa mit dem Kreis Soest gleich, wo die Anhebung in zwei Schritten geplant ist. Im Kreis Paderborn wurden die Tarife in diesem März angepasst. Dort liegt die Grundgebühr bei 3,50 Euro tagsüber und bei 3,70 Euro in der Nacht; der Kilometer kostet dort am Tag 2,20 Euro und 2,30 Euro in der Nacht.
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Im Kreis Waldeck-Frankenberg legen Kommunen mit mehr als 7500 Euro die Ortstarife selbst fest, für kleinere gibt es eine kreisweite Regelung. Die sieht seit Februar eine Grundgebühr von 3,20 Euro sowie einen Kilometerpreis von zwei Euro vor.
Die Beschluss-Empfehlung des Wirtschafts-Ausschusses wird am 8. Juni dem Kreisausschuss vorgelegt und am 10. Juni zur endgültigen Entscheidung dem Kreistag.
EU-Kommission: Änderungen für Mietwagen
Bindend sind die Tarife für das Taxi-Gewerbe, das Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs ist. Für Taxis besteht eine Beförderungspflicht, die Fahrzeuge sind an dem gelb-schwarzen Taxi-Schild auf dem Dach zu erkennen. Für Mietwagen besteht keine hoheitlich festgelegte Preisbindung. Sie müssen allerdings - etwa bei Fahrten zu einem Flughafen - nach jeder Fahrt leer zurück zum Betriebssitz, sofern kein Folgeauftrag gebucht ist. Das möchte die EU-Kommission aus ökologischen Gründen ändern. Die Personenbeförderung soll nachhaltiger und effizienter werden.