Hochsauerlandkreis. Die Corona-Notbremse, die den Lockdown im HSK verschärft tritt am Dienstag, 30. März, in Kraft. Jedenfalls wahrscheinlich. Es gibt zwei Auswege:

Bleibt es im HSK bei der Corona-Notbremse oder bleiben die Geschäfte in Brilon, Olsberg, Marsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg, Meschde, Bestwig, Eslohe, Schmallenberg, Arnsberg und Sundern unter bestimmten Voraussetzungen doch geöffnet? Die Entscheidung darüber, liegt bei HSK-Landrat Dr. Karl Schneider. Die Faktenlage ist kompliziert.

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte am Sonntag aufgrund der aktuellen Infektionszahlen die Corona-Notbremse auch für den Hochsauerlandkreis angeordnet, da der HSK am Freitag bei der 7-Tage-Inzidenz die 100er-Marke überschritten hatte. Die Notbremse tritt am Dienstag in Kraft – nämlich dann, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Das gilt bei der derzeitigen Infektionslage mit steigenden Fallzahlen als sicher.

Corona-Notbremse im HSK: Die Corona-Einschränkungen

Es gelten dann wieder die Corona-Regeln, die bis zum 7. März in Kraft waren.

• Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.

• Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.

• Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.

• Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt

Corona-Notbremse im HSK: Die Hintertür

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Aber: Das Land NRW lässt den kreisfreien Städten und Gemeinenden eine Hintertür offen, die die Corona-Notbremse in Teilen aushebelt. Der HSK könnte per Allgemeinverfügung mit Zustimmung des Ministeriums anordnen, dass die Nutzung dieser Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen - und davon gibt es kreisweit einige. In der vergangenen Woche wurden am Montag 1669 Bürgertests durchgeführt (8 Menschen waren Coropna-positiv), am Dienstag gab es 1367 Tests (6), am Mittwoch 1617 (7), am Donnerstag 1869 (28), am Freitag 3490 (22), am Samstag 1581 (5) und am Sonntag 81 (0).

Viele Kreise und kreisfreien Städteziehen diese Option, der HSK hatte bis Montagmittag noch keine Entscheidung getroffen. Als wahrscheinlich gilt, dass der der Landrat noch am Montagnachmittag sagt, ob er die Test-Option zieht oder nicht. Möglich wäre auch, dass er sich noch Zeit lässt und erst im Laufe der Woche entscheidet. In dem Fall würde am Dienstag in den Läden zunächst zu Click&Collect zurückgekehrt.

Eines gilt als sicher: Die Entscheidung soll einen langfristigen Charakter haben. Sollte sich der Landrat für die Test-Option entscheiden und nach Ostern steigt die Inzidenz über 200 oder entwickelt sich in Richtung 300 – bleibt es dann bei der Test-Option? Oder kehrt der HSK endgültig in den harten Lockdown zurück.

Corona-Notbremse im HSK:: Dritte Öffnungsoption Modellregion

Zu den zwei Optionen kommt noch eine Dritte: die Modellregion. Sowohl Winterberg als Stadt, aber auch der Hochsauerlandkreis mit allen zwölf Städten haben sich als eine von NRW-weit sechs Modellregionen beworben. Bekommt der Kreis den Zuschlag würde es im HSK ohnehin weitreichende Öffnungen geben für negativ getestete Personen, die möglicherweise auch Außengastronomie und Hotels beinhalten. Das Land NRW will am Montagnachmittag bekannt geben welche Städte/Regionen den Zuschlag erhalten.