Hochsauerlandkreis/Brilon. Die Zahl der unangemeldeten sogenannten Corona-Spaziergänge in Brilon, Arnsberg und Meschede nimmt zu. Die Polizei hat eine klare Strategie.
Die Polizei im Hochsauerlandkreis bereitet sich auch in Zukunft auf die sogenannten „Corona-Spaziergänge“ vor. „Den steigenden Trend dieser ,Spaziergänge’ nehmen wir auch im Hochsauerlandkreis wahr. Wir gehen davon aus, dass es auch in den kommenden Tagen zu weiteren Versammlungen dieser Art kommen wird“, sagte Polizeisprecher Sebastian Held der WP. Seit dem dem 11. Dezember fand diese Art des Protestes gegen Coronamaßnahmen kreisweit bislang in in Arnsberg, Brilon, Meschede, Sundern und Winterberg statt. Sie verliefen friedlich und störungsfrei. „Die Teilnehmerzahl reichte von 20 bis zu 120 Personen.“
Martialisches Video auf HSK-Querdenker-Kanal
Diese Versammlungen waren allerdings allesamt nicht angemeldet. In Brilon, wo es zuletzt ebenfalls zu einem solchen Treffen vor dem Rathaus gekommen war, kam es am Montagabend zu keiner unangemeldeten Zusammenkunft. Die Polizei fuhr rund um den Marktplatz und in der Bahnhofstraße verstärkt Streife: innerhalb von 45 Minuten passierten sechs Streifen- beziehungsweise Mannschaftswagen den Bereich in der Kernstadt.
Auf dem Telegramkanal der Querdenker im HSK wird allerdings in einem martialischen Video dazu aufgerufen, auch künftig montags auf Marktplätzen oder vor Rathäusern zusammen zu kommen. Für Neheim wurde zu einer für eine Veranstaltung unter dem Motto „Rote Karte für den Impfzwang“ geworben – die, so heißt es explizit keinen Veranstalter habe. Jeder sei für sich selbst verantwortlich.
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„Sobald wir Erkenntnisse über eine Versammlung oder Demonstration bekommen, sind wir bemüht Kooperationsgespräche zu führen. Gemeinsam mit den Veranstaltern geht es in diesen Gesprächen darum, wie und in welcher Form eine Demonstration unter den derzeitigen Umständen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer und der Bevölkerung stattfinden kann“, sagte Held.
Abwägung zwischen Infektionsschutz und Versammlungsrecht
Die Polizei appelliert daher, unabhängig vom Thema, Veranstaltungen anzumelden. Das Versammlungsrecht, das habe die gerade auch die Vergangenheit in der Corona-Krise gezeigt, sei in Deutschland ein hohes Gut, das zurecht geschützt werde. Bei Versammlungen in der jetzigen Pandemie-Phase sei eine Abwägung zwischen Infektionsschutz und Versammlungsrecht zu treffen. „Wir stehen als Kooperationspartner zur Verfügung und sehen es als Aufgabe gemeinsam mit dem Veranstalter nach Lösungen zu suchen.“
Die Polizei betont, dass sie die sogenannten Spaziergänge. als Versammlung wertet: „Die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung als Veranstalter oder Leiter ist nicht erlaubt, deswegen prüfen wir in solchen Fällen grundsätzlich die Einleitung eines strafrechtliches Ermittlungsverfahrens und haben dann solche Verfahren auch eingeleitet“, sagt Held.