Winterberg. Kaum ist der erste Schnee da, kommen nicht nur Skifahrer sondern auch die „Drifter-Szene“: An die 300 Autos waren in der Nacht in Winterberg.
Auf den beiden beschneiten Skihängen in Winterberg ging es am Wochenende ruhig und gesittet zu. Aber offenbar gibt es neben Skifahrern und Rodlern noch eine andere Klientel, die ihre Leidenschaft auf glattem Untergrund ausübt.
„Aufgrund der Witterungslage kam es in der Nacht zu Sonntag im Stadtgebiet Winterberg zu einem erhöhten Zulauf von erlebnisorientierten, der Drifterszene zugehörigen Verkehrsteilnehmern mit ihren Pkw“, so die Polizei. Zu Spitzenzeiten seien etwa 200 bis 300 Autos festgestellt werden. Sammelpunkt war ein Großraumparkplatz im Skigebiet Bremberg.
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Polizei registrierte einen Unfall und eine Unfallflucht
In direktem Zusammenhang wurden demnach ein Verkehrsunfall sowie eine Verkehrsunfallflucht aufgenommen. Die Polizei ahndete zudem mehrere Ordnungswidrigkeiten. „So schlimm wie im Vorjahr, als Autofahrer mit ihren SUVs auf den Pisten unterwegs waren, war es diesmal wohl nicht“, sagte ein Sprecher der Polizeileitstelle in Meschede auf Nachfrage. Das Geschehen habe sich wohl auf dem Parkplatz am Bremberg abgespielt. Über Zerstörungen oder Beschädigungen sei der Polizei aktuell noch nichts bekannt.
Anfang Dezember vergangenen Jahres musste die Polizei ein Driftertreffen mit rund 250 Teilnehmern in WInterberg auflösen. In den sozialen Medien verabreden sich die Teilnehmer offenbar zu solchen Treffen. Polizeisprecher Holger Glaremin hatte damals an die Strafen erinnert, die Driftern drohen: Solange dabei der übrige Straßenverkehr nicht gefährdet werde, bleibe es bei 100 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. „Gemäß §315c Strafgesetzbuch kann aber auch eine strafrechtliche Konsequenz drohen. Diese liegt vor, wenn es durch das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor“, so Glaremin damals.
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Bußgelder auch bei Verkehrsverstößen auf Parkplätzen
Dabei, so der Polizeisprecher, sei es übrigens völlig egal, ob die Aktionen auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Parkplatz stattfänden. Öffentlich sei ein Parkplatz auch, wenn er zwar im Privatbesitz, aber für jeden befahrbar sei. „Ein Beispiel sind die großen Parkplätze von Bau- oder Supermärkten.“ Auch das störende Hin- und Herfahren kann mit Bußgeldern geahndet werden.