Berlin. Viele Minijobber zahlen nicht in die Rentenkasse ein, um Lohnabzüge zu vermeiden. Lesen Sie hier, welche Vorteile sie so verlieren.
Ein Minijob neben dem Studium gehört für viele junge Menschen dazu. Auch in späteren Jahren kann sich die geringfügige Beschäftigung lohnen. Nicht vergessen sollte man dabei die Altersvorsorge. Denn obwohl man sich als Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, hat es verschiedene Vorteile, in dieser Zeit in die Rentenversicherung einzuzahlen.
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Diese Regeln gelten für Minijobs ab 2024
In Deutschland arbeiteten Ende 2023 laut Minijob-Zentrale rund 259.786 Menschen in einem Minijob – und verdienten damit maximal 520 Euro im Monat. Seit Januar 2024 ist ein monatlicher Verdienst von 538 Euro möglich.
Dieser Wert gilt jedoch nur im Durchschnitt. Geringfügig Beschäftigte könnten also in einzelnen Monaten mehr als 538 Euro verdienen, solange die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird, so die Deutsche Rentenversicherung.
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Wann ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig?
Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung. Für die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bestehe für geringfügig Beschäftigte dagegen keine Beitragspflicht, so die Deutsche Rentenversicherung.
Neben dem pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent des Gehalts müssten Minijobber demnach in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent zahlen. Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro entspräche dies einem Eigenanteil von 18,72 Euro.
Kann man sich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Minijobber können sich jederzeit auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Viele machen davon Gebrauch: Nach Angaben der Minijob-Zentrale, der zentralen Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland, verzichten gut 80 Prozent der Minijobber auf Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen zahlt nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag. Das hat den Vorteil, dass keine Beiträge zur Rentenversicherung vom Gehalt abgezogen werden.
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Wann sich freiwillige Einzahlungen für die Rente lohnen
Die Befreiung verkürzt jedoch die sogenannte Wartezeit. Das ist laut der Deutschen Rentenversicherung „eine bestimmte Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung“. Also die Zeit, die mindestens in die gesetzliche Rente eingezahlt werden muss, um im Alter auch Rentenzahlungen zu erhalten. Bei der Altersrente beträgt diese Wartezeit etwa fünf Jahre, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.
Für jeden Monat, in dem Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt werden, werde auch genau ein Monat angerechnet. Lässt sich der Arbeitnehmer dagegen von der Versicherungspflicht befreien, zählten die Rentenzeiten je nach Höhe des Verdienstes anteilig bis zu maximal einem Drittel (bei einem Verdienst von 450 Euro), so die Deutsche Rentenversicherung.
Mit Minijobs die gesetzliche Rente aufbessern – Vorteile auch für Eltern
Auch Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder vorübergehend auf eine geringfügige Beschäftigung angewiesen sind, können von versicherungspflichtigen Minijobs profitieren. Zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr des Kindes, der sogenannten Kinderberücksichtigungszeit, werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente laut Deutscher Rentenversicherung um bis zu 50 Prozent aufgewertet. Das bedeutet: Für die Rente zähle der 450-Euro-Job dann so, als hätte er bis zu 675 Euro im Monat verdient. Voraussetzung sei lediglich, dass der Minijob rentenversicherungspflichtig ist.
Durch die Einzahlung in die Rentenversicherung haben Arbeitnehmer bei einem Krankheitsfall oder einem Unfall auch schneller Anspruch auf verschiedene Rehabilitationsleistungen. "Wer in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann über die Rentenversicherung eine Reha beantragen", erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Der Verband empfiehlt Minijobbern daher, sich gut zu informieren, bevor sie sich vom Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rente befreien lassen.
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