Berlin. Ist eine Heizung älter als 30 Jahre, greift unter Umständen die Austauschpflicht. Welche Heizungen sind ab 2024 hiervon betroffen?

  • In Deutschland gilt für alte Gas- und Ölheizungen eine Austauschpflicht – davon sind aber längst nicht alle betroffen
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Ausnahmen für bestimmte Heizungen vor
  • Wer ist 2024 also tatsächlich betroffen? Wir haben uns das Heizungsgesetz angeschaut

Es war ein zähes Hin und Her – doch am Ende hat sich die Bundesregierung einigen können. 2024 greift ein neues Heizungsgesetz – ab Januar muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zunächst gilt die Regelung nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen. Trotzdem war 2023 ein regelrechter Boom zur Gasheizung ausgebrochen, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Gas- und Ölheizung statt Wärmepumpe: Neue Zahlen aus 2023 verblüffen

„Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen“, sagte Ralf Kiryk vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Bis Ende Oktober 2023 waren es dem BDH zufolge über 1,1 Millionen neue Gasheizungen – ein Rekord. Auch die Ölheizung war 2023 gefragt. Aber wie zukunftssicher ist die Investition in eine Brennstoffheizung mit Blick auf die von der Regierung angepeilte Klimaneutralität bis 2045?

Die Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung im Gebäudebestand ist auch 2024 nicht verboten. Bislang gelten die neuen Auflagen nur in Neubaugebieten. In bestehenden Gebäuden sind die Auflagen bisher überschaubar. Zu beachten ist jedoch auch 2024 die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Heizungen – diese wurde schon im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 festgeschrieben und findet sich auch in der aktuell geltenden Gesetzesnovelle.

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Austauschpflicht im Heizungsgesetz: Diese Jahrgänge sind 2024 betroffen

Konkret geht es um den Paragrafen 72: „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“. Dieser schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden dürfen. Auch Gas- und Ölheizungen, die ab 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden, sind betroffen und müssen nach Ablauf von 30 Jahren verpflichtend ausgetauscht werden. Demzufolge ist früher oder später jede Öl- oder Gasheizung von der Austauschpflicht betroffen.

Im Jahr 2024 sollten sich all jene Hausbesitzer Gedanken machen, deren Heizung im Jahr 1994 in Betrieb genommen wurden, da sie in diesem Jahr genau 30 Jahre alt wäre. Im vergangenen Jahr sorgte allerdings ein dpa-Bericht zur Zahl der tatsächlich betroffenen Heizungen für Aufsehen. Der Schornsteinfeger-Innung Hamburg zufolge sind nur wenige der 110.000 Hamburger Heizungen von der Austauschpflicht betroffen. Michael Neuhäußer – Obermeister der Hamburger Innung – nannte 2023 überraschende Zahlen:

Ausnahmen von der Tauschpflicht: Worauf bei der Heizung zu achten ist

Nur 1,4 Prozent der Ölheizungen und 0,35 Prozent der Gasheizungen in Hamburg seien von der Austauschpflicht nach dem schon Ende 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen. Grund dafür sind die Ausnahmen von der Austauschpflicht, die etliche Anlagen ausnehmen. Denn Heizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind nicht betroffen. Lediglich alle Anlagen mit Standard- oder Konstanttemperaturkessel fallen folglich darunter.

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Gas- und Ölheizung: Kesseltypen im Überblick

Konstanttemperaturkessel:

Dieser Heizkessel arbeitet mit einer konstanten Temperatur – unabhängig von der Außentemperatur und dem tatsächlich benötigen Bedarf. Daher gelten Konstanttemperaturkessel als wenig effizient. Sie sind in der Anschaffung preiswert – verursachen aber im Laufe der Zeit höhere Kosten aufgrund ihres erhöhten Verbrauchs. Heizungen mit Konstanttemperaturkessel sind in Deutschland von der Austauschpflicht betroffen.

Niedertemperaturkessel:

Der Niedrigtemperaturkessel arbeitet im Unterschied zum Konstanttemperaturkessel mit variablen Temperaturen, die sich nach der Außentemperatur richten. Dadurch wird unnötiges aufheizen vermieden. Niedrigtemperaturkessel gelten deshalb als sparsamer und verursachen weniger Emissionen. Heizungen mit dieser Kesselart sind in Deutschland deshalb auch nicht von der Austauschpflicht betroffen.

Brennwertkessel:

Diese Heizkessel funktionieren ähnlich wie Niedrigtemperaturkessel– nutzen aber zusätzlich noch die Wärme der Abgase, die bei der Verbrennung entstehen. Dies wird durch das Kondensieren des Wasserdampfes in den Abgasen erreicht. Dadurch erreichen Brennwertkessel die höchste Effizienz unter allen Kesseltypen und punkten mit einem geringen Energieverbrauch und weniger Emissionen. Die Anschaffungskosten sind allerdings höher als bei Konstant- und Niedrigtemperaturkesseln. Brennwertkessel gelten heute als Standard bei neuen Gas- und Ölheizungen.

Zudem gelten folgende weitere Ausnahmen:

  • Auch Heizungen mit einer Nennleistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW sind unabhängig ihres Heizkessels von der Austauschpflicht ausgenommen.
  • Ebenso Gas- und Ölheizungen, die in ein hybrides Heizungssystem mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder Biomasse integriert sind.
  • Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihren Wohnraum seit 1. Februar 2002 selbst nutzen, sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Bei einem Eigentümerwechsel verfällt die Ausnahme.

Von der Austauschpflicht betroffene Eigentümer sollten sich frühzeitig über eine Modernisierung informieren. Bei Maßnahmen wie eben einem Heizugsaustausch ist ein Energieberater zu empfehlen, der den Heizbedarf berechnet und ein individuell auf das Haus abgestimmtes Heizkonzept empfehlen kann. Hausbesitzer haben viele Möglichkeiten. Selbst in Altbauten ist eine Wärmepumpe in vielen Fällen möglich. Alternativ bieten sich auch Biomasse- oder Hybridsysteme mit Heizöl und Gas an.

Heizung von der Austauschpflicht betroffen: Was Betroffene wissen sollten

Noch nicht ganz ausgereift ist die Möglichkeit einer Heizung mit Bioölnutzung – mehrere Varianten sind hier denkbar. Generell gilt: Es gibt nicht die eine Heizung für alle Haustypen. Vielmehr muss individuell geprüft werden, welches Heizsystem zum Gebäude und den individuellen Bedürfnissen passt. Für die allermeisten erneuerbaren Heizsysteme gibt es in Deutschland zudem eine staatliche Förderung. Auch das gilt es bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Gut zu wissen: Auch wer nicht von der Austauschpflicht betroffen ist – etwa weil er unter die Ausnahmen fällt –, kann von einem Heizungstausch profitieren. Alte Heizungen arbeiten oft nicht mehr effizient und verursachen im Unterhalt und der Instandhaltung höhere Kosten. Zudem sieht das Förderkonzept für neue Heizungen ab 2024 einen Geschwindigkeitsbonus vor. Wer also schneller tauscht, bekommt mehr staatlichen Zuschuss.