Berlin. Säuglinge und Kleinkinder sollen besser vor Meningokokken geschützt werden. Ab wann die Kassen zahlen und was Eltern wissen müssen.
Deutschland weitet den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern gegen bakterielle Infektionen aus. Voraussichtlich ab Mai sollen die gesetzlichen Kassen auch eine Impfung gegen Meningokokken der sogenannten Serogruppe B bezahlen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was sind Meningokokken und welche Krankheiten lösen sie aus?
Meningokokken sind Bakterien, die beim Menschen den Nasen- und Rachenraum besiedeln können. Es gibt verschiedene Gruppen, genannt Serogruppen, und Stämme.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind Meningokokken der Serogruppe B (Men-B) in Deutschland am weitesten verbreitet. In den fünf Jahren vor der Corona-Pandemie waren demnach jährlich etwa 3,5 von 100.000 Säuglingen und eines von 100.000 Kleinkindern im Alter von ein bis vier Jahren infiziert.
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Acht Prozent der betroffenen Jungen und Mädchen starben an einer durch die Infektion ausgelösten Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung. Bei etwa jedem vierten infizierten Säugling oder Kleinkind, so das RKI, blieben Schäden zurück, zum Beispiel ein Krampfleiden, ein Hörverlust oder auch Lähmungen.
Meningokokken: Wie werden die Bakterien übertragen?
Da die Erreger außerhalb des Körpers meist rasch absterben, ist für eine Infektion laut RKI ein enger Kontakt samt Übertragung von Nasen- oder Rachenschleim von einem Keimträger oder einem Erkrankten erforderlich.
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Welchen Schutz gegen Meningokokken empfehlen Experten?
Bereits jetzt ist für Säuglinge eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die beim RKI ansässige Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt sie im Alter von zwölf Monaten.
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Seit Januar empfiehlt die Stiko darüber hinaus, Säuglinge im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten gegen Meningokokken der Serogruppe B zu impfen. Kleinkinder, die den empfohlenen Impfzeitraum verpasst haben, sollten die Impfung bis zum fünften Geburtstag nachholen.
Bei Nachholimpfungen gegen Meningokokken B ab einem Alter von zwei Jahren besteht die Impfserie laut Stiko aus nur zwei Impfstoffdosen, die in einem Mindestabstand von einem Monat verabreicht werden sollen.
Was ist, wenn mein Kind schon älter ist?
Bei Kindern im Alter von über fünf sind die Meningokokken-B-Inzidenzen deutlich geringer als bei Säuglingen und Kleinkindern bis vier Jahren. Hier hat die Stiko keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen.
Wie wird die Wirksamkeit der Impfung eingeschätzt?
Die Stiko spricht von einer sehr guten Wirksamkeit für Kinder unter sechs Jahren. Diese sei in mehreren Studien nachgewiesen worden und habe 81 Prozent betragen. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, sich mit Men-B zu infizieren, bei Geimpften um 81 Prozent geringer ist als bei Ungeimpften.
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Aufgrund der Fülle von in Deutschland zirkulierenden Meningokokken-B-Stämmen und der eingeschränkten Stammabdeckung des Impfstoffs könnten durch die Impfung jedoch nicht alle Infektionen verhindert werden.
Die Impfung schütze darüber hinaus nicht vor der asymptomatischen Besiedlung des Nasen-Rachenraumes. „Ein Populationseffekt, bei dem ungeimpfte Personen indirekt durch die Impfung anderer geschützt werden, kann daher nicht erzielt werden“, schreibt die Stiko.
Meningokokken-Impfung: Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen?
„Die Impfung mit dem Meningokokken B-Impfstoff ist sicher“, teilt das RKI mit. Weltweit seien bereits viele Millionen Kinder damit in Kombination mit anderen Impfstoffen geimpft worden. „Schwere Impfkomplikationen sind nur in sehr seltenen Fällen aufgetreten.“
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Aber: Der Impfstoff habe eine hohe Reaktogenität, was bedeutet, dass nach dessen Gabe mit Impfreaktionen zu rechnen ist, „insbesondere mit Fieber und Schmerzen an der Einstichstelle“, so die Stiko. Deshalb empfehlen die Expertinnen und Experten vor allem bei Gabe mehrerer Impfstoffe zeitgleich oder kurz nach der Impfung eine vorbeugende Einnahme des Schmerz- und Fiebersenkers Paracetamol.
Ab wann zahlen die Kassen die Impfung?
Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Stiko-Empfehlung. Diese liegt seit Januar vor. Auf deren Basis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das nach dem Gesetzgeber höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitssystem, nun die ebenfalls notwendige Impfrichtlinie verabschiedet.
Die Richtlinie liegt nach G-BA-Angaben aktuell beim Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Erhebt das Ministerium keine Einwände, werde die Impfung Kassenleistung. Das soll voraussichtlich ab Mai der Fall sein, teilt der G-BA mit.