Essen. Osterbrunch geplant? Doch welche Bäckereien haben an den Feiertagen in NRW geöffnet? Hier sind die Öffnungszeiten auf einen Blick.

Feiertage in NRW: Wann Bäckereien Brötchen verkaufen dürfen

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    • Frische Brötchen gehören für viele zu einem perfekten Osterfrühstück.
    • Doch wie dürfen Bäckereien in NRW an den Feiertagen öffnen?
    • Hier sind die wichtigsten Regelungen auf einen Blick.

    Ob knusprige Weizenbrötchen oder ein süßes Osterlamm – für viele ist frisches Gebäck fester Bestandteil des Osterfrühstücks. Doch an den gesetzlichen Feiertagen Karfreitag und Ostermontag bleiben in NRW die meisten Geschäfte geschlossen. Wo und wann gibt es trotzdem frische Brötchen?

    Laut dem nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz (LÖG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Doch es gibt Ausnahmen: Bäckereien dürfen an Feiertagen bis zu fünf Stunden öffnen. Verfügen sie über ein angeschlossenes Café, sind sogar längere Öffnungszeiten möglich.

    Bäckereien an Karfreitag und Ostermontag: Diese Regeln gelten in NRW

    Osterhasen, Osterkuchen und Osterlämmer – für viele Menschen in NRW ist der Besuch beim Bäcker fester Bestandteil des Osterbrunches. (Symbolbild)
    Osterhasen, Osterkuchen und Osterlämmer – für viele Menschen in NRW ist der Besuch beim Bäcker fester Bestandteil des Osterbrunches. (Symbolbild) © FUNKE Foto Services | Martin Möller

    Eine Besonderheit gilt für den Ostermontag: Da er direkt auf einen Sonntag folgt, schreibt das Gesetz vor, dass auch Bäckereien an diesem Tag geschlossen bleiben müssen. Lediglich Filialen an Bahnhöfen und Flughäfen dürfen weiterhin Backwaren verkaufen. Wer an den Feiertagen nicht auf frische Brötchen verzichten möchte, sollte also rechtzeitig planen – oder selbst backen.

    Osterfeiertage: Öffnungszeiten der NRW-Bäckereien im Überblick

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    • Gründonnerstag (17. April): Bäckereien haben wie gewohnt geöffnet.
    • Karfreitag (18. April): Bäckereien dürfen bis zu fünf Stunden öffnen. Betriebe mit angeschlossenem Café können länger geöffnet bleiben.
    • Ostersamstag (19. April): Es gelten die regulären Öffnungszeiten.
    • Ostersonntag (20. April): Es gelten die regulären Sonntagsöffnungszeiten.
    • Ostermontag (21. April): An diesem Feiertag bleiben die meisten Geschäfte (auch Bäckereien) geschlossen. Denn bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen darf nur der erste verkaufsoffen sein.

    Die Entscheidung, ob und wie eine Bäckerei an den jeweiligen Ostertagen (mit Ausnahme des Ostermontags) tatsächlich öffnet, liegt jedoch beim Betreiber selbst. Wer sichergehen will, sollte sich vorab direkt bei der Lieblingsbäckerei nach den Öffnungszeiten erkundigen – damit das Osterfrühstück nicht ins Wasser fällt.

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