Essen. Ab wann bekommen Schüler in NRW hitzefrei? Wann dürfen sie früher nach Hause? Wir haben die Regeln in der Übersicht gesammelt.

  • Hitzefrei in NRW: Ab wann gilt die Regel für Schülerinnen und Schüler?
  • Wann Schüler in NRW früher nach Hause dürfen, das regelt das Schulgesetz.
  • Hitzefrei: Für Grundschüler wie auch für Unter- und Oberstufe gelten jeweils besondere Regeln.

Mit dem Sommer kommen auch die heißen Tage und Hitzewellen mit Temperaturen von bis zu 30 Grad Celsius nach NRW. In solchen Momenten sehnen sich viele Schülerinnen und Schüler nach einer Auszeit – dem so genannten „Hitzefrei“. Allerdings kann die finale Entscheidung über Hitzefrei von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

Im Schulgesetz von NRW ist festgelegt, dass bei großer Wärme in den Schulräumen die Entscheidung über Hitzefrei der Schulleiterin oder dem Schulleiter obliegt. Dabei dient eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad als Richtwert. Hintergrund: Tipps für Extrem-Wetter: So wird die Hitze-Welle erträglich

Der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ (BASS) zufolge darf kein Hitzefrei gewährt werden darf, wenn die Raumtemperatur unter 25 Grad liegt. In der Regel wird Hitzefrei nur an Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) angeboten.

Klassenarbeiten sollten aufgrund der verminderten Leistungsfähigkeit bei besonders hohen Temperaturen verschoben werden.
Klassenarbeiten sollten aufgrund der verminderten Leistungsfähigkeit bei besonders hohen Temperaturen verschoben werden. © dpa | Julian Stratenschulte

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und den Klassen 5 und 6 gelten besondere Regeln: Diese dürfen erst nach Absprache mit den Eltern vorzeitig nach Hause gehen. Die Schulleitung habe bei ihrer Entscheidung „die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule zu berücksichtigen“, heißt es in den Vorgaben. Damit sind zum Beispiel der Ganztagsbetrieb oder der Schulbus-Fahrplan gemeint.

NRW: Klassenarbeiten und Prüfungen sollen bei Hitze vermieden werden

Angesichts der verminderten Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bei hohen Temperaturen sollten „Klassenarbeiten nach Möglichkeit nicht geschrieben werden“, so die Vorschriften. Sollten sich Anzeichen von Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau zeigen, ist auch in der Oberstufe eine Befreiung vom Unterricht möglich.

Die Raumtemperatur in den Schulen in NRW kann stark variieren und hängt unter anderem vom jeweiligen Gebäudetyp ab. Während ältere Gebäude mit dicken Wänden tendenziell länger kühl bleiben, können Container oder Gebäude mit großen Fensterfronten sich schneller aufheizen. (shu/ck/dpa)

Viele Schüler wünschen sich beim Sommerwetter „Hitzefrei“ – doch ganz so einfach ist das nicht.
Viele Schüler wünschen sich beim Sommerwetter „Hitzefrei“ – doch ganz so einfach ist das nicht. © dpa | Karl-Josef Hildenbrand