Essen. Wenn es im Sommer zu heiß wird, werden Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit. Wir haben die Regeln für Hitzefrei aufgeschrieben.
- Hitzefrei in NRW: Wann Schüler bei warmem Wetter nach Hause dürfen regelt das Schulgesetz.
- Für die verschiedenen Stufen, Grundschüler bis Oberstufe, gibt es unterschiedliche Regeln.
- Wann Schüler wegen Hitze vom Unterricht befreit sind - wir haben nachgeschaut.
Der Sommer 2024 hat jetzt schon sehr unterschiedliche Temperaturen gesehen. Aber gerade, wenn das Thermometer auf Werte bis 35 Grad Celsius klettert, ist Unterricht in der Schule nur noch schwer möglich. In Nordrhein-Westfalen gibt es für Hitzefrei unterschiedliche Regeln.
Hitzefrei: Warum jede Schule selbst entscheidet
Im Schulgesetz von NRW ist festgelegt, dass bei großer Wärme in den Schulräumen die Entscheidung über Hitzefrei der Schulleiterin oder dem Schulleiter obliegt. Dabei dient eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius als Richtwert. Der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ (BASS) zufolge darf kein Hitzefrei erteilt werden, wenn die Raumtemperatur unter 25 Grad Celsius liegt.
- Hitze, Dürre, Starkregen: Wie der Klimawandel NRW verändert
- Dachgeschoss-Wohnung: Diese Pflanzen halten auch Hitze aus
- Hitze in NRW: Diese Gefahren lauern beim Baden im Fluss
In der Regel wird Hitzefrei nur an Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) angeboten. Sollten sich Anzeichen von Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau zeigen, ist aber auch in der Oberstufe eine Befreiung vom Unterricht möglich. Hintergrund: Tipps für Extremwetter: So wird die Hitzewelle erträglich.
Die Raumtemperatur in den Schulen in NRW kann allerdings stark variieren und hängt unter anderem vom jeweiligen Gebäudetyp ab. Während ältere Gebäude mit dicken Wänden tendenziell länger kühl bleiben, können Container oder Gebäude mit großen Fensterfronten sich schneller aufheizen.
Hitze in NRW: Besondere Regeln für Grundschüler und Prüfungen
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und den Klassen 5 und 6 gelten bei Hitze besondere Regeln: Die Kinder dürfen erst nach Absprache mit den Eltern vorzeitig nach Hause gehen. Die Schulleitung habe bei ihrer Entscheidung „die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule zu berücksichtigen“, heißt es in den Vorgaben. Damit sind zum Beispiel der Ganztagsbetrieb oder der Schulbus-Fahrplan gemeint.
Die Hitzefrei-Vorschriften sehen zudem vor, dass bei hohen Temperaturen „Klassenarbeiten nach Möglichkeit nicht geschrieben werden“ sollen. Als Grund wird verminderte Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schüler genannt. (shu/ck/dpa)
- Sonnenschutz: Diese vier Fehler sollten Sie vermeiden
- Sonnencreme: Kann ich die Tube vom vergangenen Jahr nutzen?
- Sonnenschutz bei Babys: Ab wann Eltern Creme benutzen sollen
- Tiere bei Sonne im Sommer: Was Besitzer wissen müssen
- Achtung, Sonnenbrand: So schützen Sie Ihre Kinder richtig
- Sommer in NRW: So kühlen Sie Ihr Haustier richtig ab