Dortmund. Der Wechsel von BVB-Star Mario Götze bringt die Fanseele zum Kochen. Auf Facebook und Twitter überziehen manche enttäuschte Anhänger den 20-Jährigen mit Beleidigungen. Doch ihre Schimpftiraden könnten sie teuer zu stehen kommen, meint ein Dortmunder Anwalt.

"Judas!", "Verräter!", "Ratte!" - alle diese Aussagen waren nach dem Bekanntwerden des Wechsels auf der Pinnwand der Facebookseite von Mario Götze zu lesen. Und es waren noch die harmloseren Beschimpfungen. Am Dienstagmittag zog Götzes Management die Reißleine: Es entfernte die Pinnwand von der Seite.

Die Wut-Tiraden könnten auch ein rechtliches Nachspiel haben: Sie erfüllen den Tatbestand der Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches.

Klagen hätten Aussicht auf Erfolg

Unsere Redaktion hat dem Dortmunder Anwalt Wilhelm Krekeler einige der Beschimpfungen vorgelesen. Sein Urteil: Die Äußerungen sind strafrechtlich relevante Beleidigungen. "Das reicht alles für eine Klage."Solche Klagen hätten große Chancen auf Erfolg: Da die Facebook-Kommentare meist unter Klarnamen abgegeben werden, könnten die Urheber schnell ausfindig gemacht werden. Auch das schnelle Löschen der Kommentare bringe im Ernstfall nichts, da Screenshots als Beweismittel reichen würden.

Hohe Geldstrafen

Erfahrungsgemäß würde bei Beleidigung eine Geldstrafe ausgesprochen, so Krekeler. Bei den Beleidigungen gegen Götze handele es sich wegen ihre öffentlichen Verbreitung und ihrer Grobheit um besonders schwere Fälle, die entsprechend hoch bestraft werden: "Da würden aus meiner Erfahrung 20 bis 60 Tagessätze fällig."

Tagessätze sind gewissermaßen Raten, in denen die Gesamtstrafe abbezahlt wird. Wie hoch die einzelnen Tagessätze sind, entscheidet das Gericht nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten. "Bei einem Studenten können das zehn Euro sein, bei einem Vorstand auch mal 400 Euro", so Krekeler.

Staatsanwaltschaft kann nicht selbst handeln

Der Dortmunder Anwalt glaubt jedoch nicht, dass die Fans strafrechtlich verfolgt werden. Denn dazu müsste Mario Götze klagen. "Und das passiert häufig nicht, da ein Prozess den ganzen Dreck noch einmal aufwirbeln würde."

Von alleine wird die Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. Diese Möglichkeit sieht das Strafgesetz nur bei Personen vor, die öffentliche Ämter bekleiden. Lediglich eine Person des öffentlichen Lebens zu sein, wie es Mario Götze sicher ist, reicht dazu nicht.

So werden die Schimpf-Tiraden in den sozialen Netzwerken weitergehen. Wer jedoch ganz sicher gehen möchte, hält sich am besten an Krekelers Rat: "Man kann durchaus seine Verärgerung und Enttäuschung zum Ausdruck bringen, aber nur in angemessener Form."