Berlin. Auch wenn Rauchmelder in Privatwohnungen vielerorts gesetzlich vorgeschrieben sind, werden hierzu keine Kontrollen durchgeführt. Kommt es zum Brand und zur Beschädigung von Hausrat, hat das Fehlen von Rauchmeldern keinen Einfluss auf mögliche Versicherungsleistungen.
Rauchmelder sind in vielen Bundesländern Pflicht. Wer keinen installiert hat, muss im Brandfall aber nicht zwangsläufig um die Versicherung bangen. Ein Rauchmelder solle in erster Linie Leben retten und keine Sachwerte schützen, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nicht vorgeschrieben sind Rauchmelder in Berlin, Brandenburg und Sachsen. In den anderen Ländern müssen die Eigentümer sie anbringen - je nach Land gibt es dafür verschiedene Fristen für Neu- und Umbauten und bestehende Wohnungen.
Allerdings wird in der Regel nicht überprüft, ob in Privatwohnungen Rauchmelder installiert wurden: "Kontrollen sind derzeit nicht geplant", sagt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und Verantwortlicher für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Bayreuth. Eine Überprüfung in jedem Haushalt sei schwierig durchzuführen. In anderen Bundesländern werde das ähnlich sein, so Schreck. (dpa)