Hamburg/Frankfurt. Das Bundeswirtschaftsfinanzministerium hat die strengeren Vorgaben für die Vergabe von Darlehen für die Immobiliensanierung an private Bauherren wieder gekippt. Demnach muss künftig kein zweiter Gutachter für die Vergabe von KfW-Krediten hinzugezogen werden.

Nach nicht einmal einem Jahr hat das Bundeswirtschaftsministerium die strengeren Vorgaben für die Vergabe von Darlehen für die Immobiliensanierung an private Bauherren wieder gekippt. Das habe der Zentralverband des Handwerks (ZDH) durch Einflussnahme erwirkt, berichteten das Radioprogramm NDR Info und das ARD-Fernsehmagazins "Plusminus" nach gemeinsamen Recherchen am Mittwoch in Hamburg. Der ZDH habe bei Bundesministerien und der Förderbank durchgesetzt, dass die erst zum 1. März 2013 eingeführten verschärften Regeln wieder zurückgenommen wurden.

Vorrübergehend mussten Bauherrn, die für die energieeffiziente Sanierung einer privat genutzten Immobilie eine KfW-Förderung beantragten, die Arbeiten von einem zweiten, unabhängigen Gutachter abnehmen und bestätigen lassen. Damit sollte die "energetische Qualität in den KfW-Förderprogrammen" gesichert werden.

ZDH spricht von Diskriminierung der Mitglieder

Der ZDH hatte sich nach eigenen Angaben dagegen gewehrt, dass neben den Bauunternehmen ein weiterer Sachverständiger herangezogen werden musste: "Das war aus unserer Sicht eine Diskriminierung unserer hoch qualifizierten Mitglieder, die sich zum Gebäudeenergieberater fortbilden ließen", sagte ein ZDH-Sprecher am Mittwoch.

Nun können sich Handwerksbetriebe die sachgemäße Durchführung einer Sanierungsmaßnahme wieder selbst bestätigen. Dies gilt seit dem 1. Juni allerdings nur, wenn sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sind. Die Lockerung gilt nur für Einzelmaßnahmen, nicht für die komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, betonte eine KfW-Sprecherin auf Nachfrage.

Das Wirtschaftsministerium begründete die Rücknahme der strengeren Vorschriften mit "Rückmeldungen aus der Praxis": Die Aufwendungen für einen zweiten Sachverständigen hätten bei den Einzelmaßnahmen den Förderbetrag teilweise erreicht und zum Teil sogar überstiegen. Die Sorge: Die Bezuschussung wird gar nicht beantragt, die politisch gewünschte Sanierung entfällt. Die KfW erklärte: "Damit tragen wir dem Wunsch nach einem einfachen und unkomplizierten Zugang zu Fördermitteln insbesondere auch bei kleinteiligen Einzelmaßnahmen Rechnung." Die Qualität der bauausführenden Sachverständigen werde durch die Expertenliste gewährleistet. Nach dem Bericht lag das Gesamtvolumen des Förderprogramms 2013 bei rund zwei Milliarden Euro. (dpa)