Berlin. Das Dämmen der Außenwand kann den Hausabstand zur Grundstücksgrenze ändern. Bauherren sollten sich über die Vorschriften vor der Sanierung informieren, denn je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, wie groß der Abstand sein muss. Alternativ könnte auch der Innenraum gedämmt werden.
Beim Dämmen einer Außenwand kann sich der Abstand der Immobilie zur Grundstücksgrenze verändern. Hausbesitzer sollten sich daher über die geltenden Regelungen vor der Sanierung informieren, erläutert der Architekt Holger Schmidt vom Bauherren-Schutzbund (BSB) in Berlin. Es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorschriften, wie viel Abstand Gebäude zur Grundstücksgrenze haben müssen.
Werden Außenwände mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) abgedichtet, kommt eine extra Lage aus Platten aus Polystyrol oder Mineralwolle auf die Fassade. Das Haus wird dadurch breiter. Das kann auch sein Aussehen verändern, was die Besitzer ebenfalls mit den örtlichen Genehmigungsbehörden klären sollten. Die Alternative ist eine Dämmung im Innenraum. (dpa)