Haan. Seit dem Frühjahr sind Hecken und Laubgehölze kräftig gewachsen. Zwar dürfen Gehölze laut Bundesnaturschutzgesetz bis zum Herbst nicht mehr radikal gestutzt werden, aber ein Formschnitt ist möglich. Hobbygärtner machen dies am besten noch im Frühsommer, denn das verkraften die Bäume am besten.

Das sollten Hobbygärtner bald erledigen: Der Frühsommer ist ideal, um frei stehende Laubgehölze und Hecken in Form zu bringen. "Unterhalb der Schnittstelle bilden sich dann neue Triebe, in der Regel dort, wo sie Licht bekommen", erläutert Oliver Fink, Vorsitzender des Verbandes der Gartenbaumschulen in Haan (Nordrhein-Westfalen). "So werden entstandene Kahlstellen gefüllt, und das Gehölz wird insgesamt dichter."

Der perfekte Tag zum Baumschnitt ist nicht zu heiß, und der Himmel ist bedeckt. "Bei knalliger Sonne verbiete ich meinen Kunden das Schneiden, weil dann leicht Sonnenbrand an den Blättern auftritt."

Heilungschancen besser als im Herbst

Der Schnitt macht die Gehölze nicht nur schöner, er wird von ihnen im Frühsommer auch besonders gut verkraftet. "Die Pflanzen haben deutlich bessere Heilungschancen als im Herbst und verschließen ihre Wunden selbst", sagt Fink. Außerdem sind die frischen Triebe bis zum Winter so kräftig, dass sie nicht mehr vom Frost geschädigt werden.

Ein behutsamer Formschnitt ist bei nahezu allen Laubgehölzen problemlos möglich. Auch für alle, die bereits die Blüte hinter sich haben wie Forsythien oder Flieder, ist es dafür nun noch nicht zu spät. Bei Pflanzen, die noch nicht geblüht haben, ist aber Fingerspitzengefühl gefordert. "Nur bei denen, die einen starken Saftdruck haben wie Walnuss oder Birke, wartet man besser bis August", rät der Experte. Und größere Eingriffe und Rückschnitte werden in der Regel ins kommende Frühjahr vertagt.

Brütende Vögel dürfen nicht gestört werden

Ganz fällen und radikal stutzen darf der Hobbygärtner Gehölze bis zum Herbst auch gar nicht mehr: Denn zwischen März und September gilt ein bundesweites Verbot für Gehölze außerhalb von Wäldern. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass brütende Vögel nicht gestört werden dürfen. Auch Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge profitieren davon. Allerdings dürfen Hobbygärtner ihre Gehölze pflegen und Formschnitte erledigen, bei denen nur der Zuwachs entfernt wird. (dpa)