Berlin. Beim Immobilienkauf sollten Verbraucher genau hinschauen, was sie unterschreiben. Möglicherweise können im Vertrag Kosten wie eine Pauschale für Porto oder Telefon versteckt sein. Seit dem 13. Juni sind Makler zudem verpflichtet, Käufer über ihr Widerrufrecht aufzuklären.

Immobilienmakler müssen Kunden über ihr Widerrufsrecht aufklären. Grund ist die EU-Verbraucherrichtlinie, die seit dem 13. Juni in Deutschland gilt. Demnach ist jeder außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar.

Manche Makler verlangen die Unterschrift schon, bevor sie Interessenten ein Exposé zur Verfügung stellen. Doch keine Sorge: "Die Courtage wird damit in der Regel nicht sofort fällig", erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dennoch sollten Verbraucher genau hinschauen, was sie unterschreiben. Möglicherweise seien in dem Dokument Kosten versteckt, wie zum Beispiel eine Pauschale für Porto oder Telefon. (dpa)