Hamm. Wer Wohneigentum erwerben möchte, sollte sich genügend Zeit für die Durchsicht des Kaufvertrages nehmen. Experten warnen davor, sich vom Makler zur Unterschrift drängen zu lassen. Notare dürfen den Vertrag ohnehin erst zwei Wochen nach Zustellung des Entwurfs an den Interessenten beurkunden.

Wer eine Wohnung kaufen will, sollte sich nicht zu schnell zur Unterschrift unter dem Vertrag drängen lassen. Der potenzielle Käufer muss vom Makler oder Bauunternehmen eine angemessene Zeitspanne bekommen, um das Angebot noch einmal in aller Ruhe zu prüfen. Darauf weist die Westfälische Notarkammer in Hamm hin. Ohnehin dürfen Notare einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher erst zwei Wochen, nachdem der Kaufinteressent einen Entwurf erhalten hat, beurkunden.

Und nur der Notar dürfe diese Frist von zwei Wochen starten, indem er den Vertragsentwurf an den Käufer weitergibt. Der Verkäufer oder Makler können das nicht übernehmen. Das Prozedere lasse sich aber auch beschleunigen, wenn der Kaufinteressent unter Zeitdruck steht, so die Notarkammer. (dpa)