Braunschweig. Der Verlust des Schlüssels kann für den Mieter teuer werden. Wird danach auch noch eingebrochen, muss die Versicherung nicht immer für den Schaden aufkommen. In einem aktuellen Fall hatte ein Krankenpfleger geklagt. Er konnte aber nicht nachweisen, dass er am Verlust des Schlüssels nicht Schuld sei.

Nach einem Einbruch-Diebstahl muss eine Hausratversicherung nicht immer für den Schaden aufkommen. Wurde dem Versicherten der Wohnungsschlüssel gestohlen, muss er nachweisen, dass ihn am Verlust des Schlüssels keine Schuld trifft. Das zumindest entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 3 U 46/13), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin (Heft 10/2014) berichtet. Andernfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern.

In dem verhandelten Fall war einem Krankenpfleger in der Nachtschicht seine Umhängetasche gestohlen worden, als er sich um einen Patienten kümmerte. In der Tasche waren unter anderem sein Ausweis und sein Wohnungsschlüssel. Bei der Rückkehr in seine Wohnung stellte er fest, dass zahlreiche Wertgegenstände gestohlen worden waren. Daher wollte er von seiner Hausratversicherung den Schaden ersetzt haben. Diese weigerte sich aber zu zahlen.

Vor Gericht keinen Erfolg

Auch vor Gericht hatte der Krankenpfleger keinen Erfolg. Zwar sei ein solcher Diebstahl in der Nachtschicht eher unwahrscheinlich, befanden die Richter. Der Kläger habe aber nicht bewiesen, dass er den Diebstahl nicht durch fahrlässiges Handeln ermöglicht habe. Daher müsse die Versicherung in diesem Fall nicht zahlen. (dpa)