Essen. Eine Dachterrasse ist ein Ort der Entspannung, wovon viele Eigentumsbesitzer träumen. Wer aber mit dem Bau liebäugelt, der muss sich vieles durch den Kopf gehen lassen: Größe, Kosten, Bauart, Lage, Genehmigung und so weiter. Denn nicht fachgerecht gebaute Dachterrassen können Bauschäden verursachen.

Eine Dachterrasse ist ein Ort der Entspannung an Luft und Sonne. Sie bietet einen besonderen Ausblick und stellt obendrein eine architektonische Zierde dar. Allerdings nur, wenn der Bau gründlich geplant wurde. Denn egal, ob nachträglich errichtet oder schon beim Neubau integriert: Wer mit einer Dachterrasse liebäugelt, sollte im Vorfeld einige Überlegungen anstellen. Schließlich fallen je nach Größe und Bauart schnell mehrere zehntausend Euro für die Konstruktion an.

Wichtige Fragen, die zu klären sind: Habe ich Sonne auf der Dachterrasse? Lohnt sich der Aufwand? Wie laut ist das Umfeld? Liege ich blick- und windgeschützt? Fühlen sich womöglich Nachbarn gestört? Jedoch sind Dachterrassen nicht nur finanziell große Bocken.

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Wer nachträglich baut, greift erheblich in die Dachstruktur ein, und es besteht die Gefahr von Undichtigkeiten. So bietet sich der Umbau vor allem an, wenn man sein Dach ohnehin erneuern muss oder wenn sich vorhandene Flachdächer überbauen lassen. Mirjam Thomann vom Bund Deutscher Architekten (BDA) in Berlin warnt: „Nicht fachgerecht abgedichtete Dachterrassen sind eine häufige Quelle für Bauschäden.“ Entwässerung und Abdichtung sind in diesem Zusammenhang bedeutend – nicht nur bei der Planung, sondern vor allem bei der späteren Wartung.

Frühzeitige Beratung wird geraten

Wer eine Dachterrasse bauen möchte, benötigt eine Baugenehmigung. In unserem Bundesland muss dafür ein Architekt oder Bauingenieur herangezogen werden. Ein Statiker muss nachweisen, dass das Gebäude den geplanten Lasten standhält. Außerdem müssen Schallschutzbestimmungen und die Energieeinsparverordnung eingehalten werden, wenn die Terrasse über Wohnraum liegt.

Mirjam Thomann empfiehlt daher, frühzeitig Beratungen in Anspruch zu nehmen. Ein Informationsgespräch bei der örtlichen Baubehörde ist kostenfrei. Bauherren erfahren dort, ob ihr Vorhaben Aussicht auf Genehmigung hat. Denn örtliche Bebauungspläne, Denkmal- oder Ensembleschutz und nachbarschaftliche Abstandund Zustimmungspflichten haben schon manchen Bautraum platzen lassen. Manchmal kann die Behörde aber auch zufriedenstellende Alternativen nennen, falls sich ein Bauvorhaben nicht ganz so wie gedacht realisieren lässt. Eine Beratung lohnt sich in jedem Fall. (dpa)