Leipzig. Kann ein Energieversorger wegen einer Netzsperre keinen Strom an seine Kunden liefern, springt der lokale Grundversorger ein. Wichtig zu beachten: Für diese Ersatzversorgung müssen die Kunden zahlen. Schickt der ursprüngliche Versorger ebenfalls weiterhin Rechnungen, sollten Kunden aktiv werden.

Kein Kunde in Deutschland bleibt ohne Strom. Im Fall einer Netzsperre speist der Grundversorger die Energie ein. Von diesem bekommt der Verbraucher eine Rechnung. Schickt der ursprüngliche Versorger ebenfalls weiterhin Rechnungen, sollten Kunden aktiv werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Der Hintergrund: Ein Netzbetreiber kann einem Versorger die Durchleitung von Strom verbieten. Das Unternehmen kann Kunden in dem betroffenen Gebiet dann nicht mehr beliefern. Die Verträge mit den dort ansässigen Kunden werden aber nicht automatisch beendet.

Wegen ausbleibender Lieferung fristlos kündigen

Verbraucher sollten in einem solchen Fall den ursprünglichen Anbieter unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern. Dann sollte der Vertrag wegen ausbleibender Lieferung fristlos gekündigt werden. Außerdem sollte ab dem Zeitpunkt der Netzsperre die Zahlung verweigert werden, weil der Anbieter auch da schon nicht liefern konnte.

Die Abschläge an den Grundversorger sollten Kunden aber zahlen. Wer dies verweigert, riskiert eine Stromsperre, erklären die Verbraucherschützer. Da die Grundversorgung oft sehr teuer ist, empfiehlt es sich außerdem, nach günstigeren Stromangeboten schauen. (dpa)