Berlin. Vermieter sind verpflichtet, jedem Mieter einen funktionstüchtigen Briefkasten zur Verfügung zu stellen, der für normale Briefformate vorgesehen und zugänglich angebracht ist. Ein Gemeinschaftsbriefkasten für alle Bewohner des Hauses muss im Hinblick auf das Briefgeheimnis nicht akzeptiert werden.
Jedem Mieter steht ein Briefkasten zu. Der muss so gestaltet sein, dass er normale Briefformate fassen kann. Auch DIN-A-4-Briefe müssen eingeworfen werden können. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Außerdem muss der Vermieter gewährleisten, dass die Briefkästen zugänglich sind. Das gilt sowohl für den Mieter als auch den Postboten. Der Mieter kann darüber hinaus bestimmen, ob er Werbung und kostenlose Zeitungen erhält oder nicht. Daher darf er den Briefkasten mit entsprechenden Hinweisen versehen.
Sollte der Vermieter trotz Aufforderung keinen Briefkasten zur Verfügung stellen, darf der Mieter selbst einen anbringen. Allerdings muss er sich hierbei mit dem Vermieter über den Anbringungsort verständigen. (dpa)