Köln. Bauherren sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass sich auf ihrer Baustelle niemand verletzt. Es gibt sogar spezielle Koordinatoren, die mit jenem Sicherheits- und Gesundheitsschutz beauftragt werden können. Dabei müssen die Maßnahmen der Baustellenverordnung entsprechen.
Der Bauherr muss dafür sorgen, dass auf seiner Baustelle niemand verletzt wird. Das schreibt die Baustellenverordnung vor, erläutert der TÜV Rheinland in Köln. Der Bauherr kann dafür einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator) ernennen, oder er kümmert sich selbst darum.
Zu den Aufgaben gehören das Aufstellen von Warnhinweisen für Passanten wie ein Schild mit der Aufschrift "Zutritt für Unbefugte verboten". Der Zuständige muss auch die Baustelle so absichern, dass kein Unbefugter diese betreten kann, erläutert der TÜV-Sicherheitskoordinator Michael Klimmeck.
Sind auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig, muss der Koordinator oder der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Darin werden alle möglichen Gefahren festgehalten und Anweisungen gegeben, wie diese umgangen werden. (dpa)