Berlin. Hausherren können Baumängel auch nach der Abnahme kostenlos beheben oder ausbessern lassen - da müssen zwei Dingen beachtet werden: Man muss den Handwerker schriftlich informieren und es muss ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt werden. Die Gewährleistungsfrist bis zu fünf Jahre.

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Arbeit des Handwerkers. Sie dauert im Normalfall fünf Jahre, wenn große Leistungen damit verbunden sind wie ein Neubau oder eine Sanierung. Wird etwas nur repariert, ein Teil ausgetauscht oder gewartet, läuft die Frist zwei Jahre. Darauf weist die Innung Sanitär Heizung Klempner Klima in Berlin hin.

In dieser Zeit nach der Abnahme haben Hausbesitzer die Möglichkeit, Mängel beim Hausbau auszumachen und kostenlos beheben zu lassen, erläutert der Verband Privater Bauherren. Daher sollten sie auch in dieser Zeit regelmäßig auf Fehlersuche gehen. Der Hausbesitzer muss den Mangel schriftlich rügen und dem Handwerker eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen.

Zur Abnahme gehört ein Protokoll. Darin werden alle direkt bei der Begutachtung der Arbeit oder der Begehung der Baustelle gefundenen Mängel aufgelistet. Sind diese gravierend, sollte die Leistung nicht akzeptiert werden - der Bau wird nicht abgenommen. (dpa)