Berlin. Ohne das Einverständnis des Vermieters dürfen Wohnungen nicht baulich verändert werden. Andernfalls müsse man mit fristloser Kündigung rechnen. In einem aktuellen Fall hatte eine Vermieterin ihrem Mieter gekündigt, da dieser eine neue Haustür eingebaut und den Türausschnitt dafür vergrößert hatte.
Eine Mietwohnung darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht einfach baulich verändert werden. Halten sich Mieter nicht an diese Regel, riskieren sie eine fristlose Kündigung. So hielt das Amtsgericht Berlin-Mitte eine Kündigung für gerechtfertigt, nachdem ein Mieter mit einer Betonsäge den Ausschnitt der Wohnungstür vergrößert hatte (Az.: 6 C 68/13), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 4/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall wollte der Mieter einer Hochhauswohnung eine einbruchshemmende Tür einbauen. Die von ihm ausgesuchte Tür passte allerdings nicht in den Ausschnitt. Deshalb griff der Mieter zur Betonsäge und vergrößerte den Türausschnitt. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis daraufhin und begründete dies mit einem erheblichen Eingriff in die Bausubstanz. Der Mieter rechtfertigte sich damit, dass die Hausverwaltung ihm den Einbau einer DIN-Eingangstür genehmigt hatte.
Mieter musste Wohnung räumen
Das Gericht gab der Vermieterin Recht: Der Mieter musste die Wohnung räumen. Der Eingriff habe Auswirkungen auf die Statik des Hauses. Selbst wenn die Hausverwaltung ihm den Einbau einer DIN-Tür gestattet habe, sei damit keine Erlaubnis für Betonsägearbeiten verbunden gewesen. Dieser Eingriff sei so erheblich, dass in diesem Fall nicht einmal eine Abmahnung nötig gewesen sei, so die Richter. (dpa)