Berlin. . Verursacht ein Polizeieinsatz in einem Wohnhaus einen Wasserschaden, so hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Kammergericht Berlin. In dem verhandelten Fall demolierten Beamte bei einer Festnahme einen Heizkörper, informierten aber keinen Verantwortlichen über den Schaden.

Polizeibeamte müssen bei ihren Einsätzen darauf achten, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Andernfalls haben Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, befand das Kammergericht Berlin (Az.: 9 U 171/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 3/2014) berichtet. Wird bei einer Festnahme beispielsweise versehentlich eine Wohnung unter Wasser gesetzt, muss der entandene Schaden ersetzt werden.

In dem verhandelten Fall war nach einer Festnahme eines Mieters ein schwerer Wasserschaden in einer Wohnung entstanden. Die Beamten waren bei dem Einsatz von den Kampfhunden des Mieters angegriffen worden. Die Beamten erschossen die Tiere und durchlöcherten dabei einen Heizkörper. Da sie keinen Verantwortlichen über diesen Schaden informierten, trat in den folgenden Tagen viel Wasser aus und lief in die darunterliegende Wohnung des Klägers.

Dieser verlangte vom Land Berlin mit Erfolg Schadenersatz. Zwar sei der Einsatz der Schusswaffe rechtmäßig gewesen, weil damit eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet werden konnte. Allerdings hätten die Polizisten ihre Amtspflicht verletzt, weil sie nach dem Einsatz keinen Verantwortlichen über den beschädigten Heizkörper informierten. (dpa)