Stuttgart. Auch wenn Mieter mit den Zahlungen nicht nachkommen, muss die Hausverwaltung ihnen eine warme Wohnung im Winter gewährleisten. Das Abstellen der Heizung wegen Mietrückstands, wie es in Baden-Württemberg passierte, ist nicht erlaubt. Der Vermieter darf jedoch nach zwei Monaten fristlos kündigen.
Ein Vermieter in Albstadt in Baden-Württemberg dreht im ganzen Haus die Heizung ab, weil einige Bewohner mit der Miete im Rückstand sind - zu Unrecht, kritisiert Udo Casper, der Landesgeschäftsführer vom Deutschen Mieterbund im Südwesten. Der Vermieter habe die Pflicht, eine warme Wohnung im Winter zu garantieren. Tue er das nicht, sei eine Mietminderung fällig. Im Gegenzug könne er säumige Mieter nach zwei Monaten fristlos kündigen.
In Albstadt dreht ein Vermieter im ganzen Haus die Heizung ab, weil einige Mieter wohl die Miete prellen. Darf ein Vermieter das?
Udo Casper: Der Fall aus Albstadt ist mir aus den Medien bekannt. Der Vermieter muss seine Pflicht - nämlich die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten - erfüllen. Er hat kein Recht, bei Mietrückständen die Heizung abzuschalten oder den Betrieb unmöglich zu machen, indem er kein Heizöl kauft. Wir leben in einem Rechtsstaat, der Selbstjustiz ausschließt.
Gilt das auch, wenn dem Vermieter wegen der säumigen Mieten das Geld für das Heizöl fehlt?
Casper: Das Argument, dass das Heizöl aus den Mieteinnahmen bezahlt wird, halte ich für nicht überzeugend. Bei Haushaltsenergie handelt es sich um Betriebskosten, die in der Regel zusätzlich zur Miete verlangt werden.
Die Mieter frieren seit Monaten in ihren Wohnungen. Muss der Vermieter sie deswegen entschädigen?
Casper: Wenn eine Wohnung bei kalten Außentemperaturen nicht beheizbar ist, handelt es sich um einen schweren Mangel, der zur Mietminderung berechtigt. Der Vermieter ist außerdem schadenersatzpflichtig. Das heißt, er muss zum Beispiel die Kosten für die Beheizung der Wohnung mit Elektrogeräten übernehmen.
Was kann ein Vermieter tun, wenn Mieter nicht zahlen?
Casper: Natürlich hat umgekehrt der Mieter die Pflicht, die Miete pünktlich zu bezahlen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss der Vermieter die Miete gegebenenfalls einklagen. Wird die Miete nicht bezahlt, ist das ein Verstoß gegen den Mietvertrag, und kann zur Kündigung führen. Ist der Mieter über einen längeren Zeitraum mit mehr als zwei Monatsmieten im Verzug, kann der Vermieter sogar fristlos kündigen. (dpa)