Berlin. Mieter sind dafür verantwortlich, ihre Wohnung im Winter so zu beheizen, dass keine Schäden auftreten. Das gilt auch während des Urlaubs. Besonders in strengen Wintern muss darauf geachtet werden, dass Wasserleitungen nicht einfrieren und es so zu beträchtlichen Schäden kommt.

Mieter sollten die Wohnung immer so temperieren, dass keine Schäden auftreten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Das gilt auch dann, wenn der Mieter beispielsweise während eines Urlaubs länger abwesend ist.

Sollte die Wohnung im Winter komplett auskühlen, können Wasserleitungen einfrieren und zu einem Rohrbruch führen. Es besteht auch die Gefahr, dass sich Feuchtigkeit an den abgekühlten Wänden niederschlägt und sich dort gesundheitsschädigender Schimmel ausbreitet. Wenn das auf eine unzureichende Beheizung durch den Mieter zurückzuführen ist, muss er für die entstandenen Schäden aufkommen.

Der Vermieter kann allerdings nicht verlangen, dass die Wohnung während der kompletten Abwesenheit vollständig beheizt wird. Der Mieter darf auch auf andere Art gewährleisten, dass die Wohnung nicht durch Auskühlung Schäden erleidet. In Extremwintern können auch Nachbarn oder Freunde während der Abwesenheit gelegentlich für eine kurzfristige Beheizung der Wohnung sorgen. (dpa)