Bonn. Sind Mieter zum Schneeräumen verpflichtet, schließt das auch den Weg zur Mülltonne und der Garage ein. Schilder wie “Privatweg, Betreten verboten“ befreien nicht von der Haftung. In der kommunalen Satzung einer Gemeinde oder auch im Internet lassen sich die Regeln zum Schneeräumen nachlesen.
Sind Mieter bei Schnee zum Räumen verpflichtet, gilt das nicht nur für die Wege zur Haustür. Sie müssen dann auch die Wege zur Mülltonne oder zur Garage freischaufeln, um Passanten und andere Bewohner vor Unfällen zu schützen. Schilder wie "Privatweg, Betreten verboten" befreien nicht von der Haftung. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum hin.
Für die Räumung der an das Grundstück angrenzenden Gehwege sind in der Regel die Hauseigentümer zuständig. In Mietshäusern kann diese Pflicht aber auf die Mieter übertragen werden. In der kommunalen Satzung einer Gemeinde steht, bis wann Schnee und Eis von den Gehwegen zu räumen sind.
"Bei starken Schneefall mehrmals am Tag"
"Oft zwischen 7.00 und 20.00 Uhr abends, bei starkem Schneefall auch mehrmals am Tag", erklärt Wohnen im Eigentum. Häufig schreibe die Satzung auch genau vor, in welcher Breite und mit welchen Mitteln Glätte bekämpft werden muss. Die Regeln stehen meist auf der Webseite des Ordnungs- oder des Umweltamtes. (dpa)