Berlin. Hauseigentümer müssen vor der Tür den Schnee räumen. Vermieten sie das Objekt, können sie diese Pflicht auf den Mieter übertragen oder auf dessen Kosten einen Winterdienst beauftragen. Im Falle eines Unfalls durch Schnee und Eis ist dann auch der Mieter haftbar.
Der Besitzer eines Hauses ist für den Winterdienst zuständig. Er kann einen Dienstleister beauftragen oder im Vertrag festlegen, dass der Mieter räumen muss. Darauf weist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Berlin hin. Dann sei der Mieter auch für die Sicherheit am Haus verantwortlich. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass niemand durch Schnee oder Eis verletzt wird. Sonst müsse er Schadensersatz zahlen.
Der Vermieter sei in diesem Fall vor der Haftung aber nur geschützt, wenn er den Mieter genau über seine Pflichten instruiert habe und er dessen Arbeit stichprobenartig kontrolliere. Die Kosten für Streumittel sowie für einen externen Winterdienst könne der Hausbesitzer auf die Mieter umlegen. (dpa)