Berlin. Ein Gericht entschied, dass Mieter, die den Hausfrieden stören, mit einer Kündigung rechnen müssen. Das gilt auch dann, wenn ihnen Schizophrenie attestiert wurde. Die Nachbarn mussten seit Jahren das Verhalten des Angeklagten ertragen, bei dem die Lebensqualität massiv gelitten haben soll.

Stören Mieter den Hausfrieden, müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Das gilt auch, wenn ihnen eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie attestiert wurde und sie unter Betreuung stehen. Auch in diesem Fall müssen Nachbarn die heftigen Ausfälle des Mieters nicht hinnehmen, entschied das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 7 C 148/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 16/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seine Nachbarn immer wieder massiv beschimpft. Kraftausdrücke wie "blöde Kuh" und "Schlampe" wurden von verbalen Bedrohungen wie "Köpfe abhacken" oder "Ich schlage dich tot" begleitet. Die Nachbarn beschwerten sich beim Vermieter, der den Mann abmahnte. Da dies ohne Wirkung blieb, kündigte der Vermieter. Der Mieter wollte das nicht hinnehmen und berief sich zu seiner Verteidigung auf ein Gutachten, das ihm eine psychische Störung attestierte.

Kündigung sei gerechtfertig

Ohne Erfolg: Die Richter gaben der Räumungsklage statt. Die Störungen des Hausfriedens seien so nachhaltig, dass die Kündigung gerechtfertigt sei. Die Mitbewohner hätten das Verhalten des Mannes seit Jahren ertragen müssen. Die empfindlichen Einbußen an Lebensqualität sei ihnen nicht weiter zuzumuten. Dass der Mieter aufgrund seiner Krankheit schuldunfähig sei, spiele hier keine Rolle. (dpa/tmn)