Berlin. Wer in Deutschland baut, muss einiges beachten. Zumal er als Bauherr exakte Anweisungen geben muss. Eine DIN-Norm hilft ihm dabei, den Bedarf und die finanziellen Rahmenbedingungen festzulegen. Wer gleich zu Beginn den Auftrag möglichst genau umreißt, kann Ansprüche später besser einfordern.

Private Bauherren sollten genau festlegen, was sie gebaut haben möchten. Als Auftraggeber sind sie für die klare Definition der Bauaufgabe zuständig. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein hin. Hilfreich bei der Bedarfsplanung ist die DIN 18205. Sie erleichtert auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Bedarfsplanung.

Festgelegt werden müssen demnach: Art und Anzahl der benötigten Flächen und Räume, Qualität und Ausstattung des Hauses, aber auch Haustechnik, Schall- und Wärmeschutz sowie natürlich die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen. Wer ein finanzielles Limit hat, der muss das von Anfang an mit einem Planer festlegen - und sich später auch selbst daran halten. (dpa)