Stuttgart. Um einen Streit zu vermeiden, sollten sie bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage darauf achten, dass das reflektierte Licht nicht ihre Nachbarn blendet. Ein Gericht entschied in diesem Fall nun, dass sich jedoch die Umrüstungsmaßnahmen für den Besitzer in Grenzen halten müssen.
Die Solaranlage auf dem Dach darf Nachbarn nicht zu sehr blenden. Andernfalls können sie Schutzmaßnahmen gegen das grelle Licht verlangen. Allerdings müssen sich solche Maßnahmen für den Besitzer der Photovoltaik-Anlage auch in Grenzen halten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 3 U 46/13), wie der Verein Wohnen im Eigentum mitteilt.
Umrüstung auf Anti-Reflexionsmodule
Im verhandelten Fall spiegelte eine Solaranlage die Sonnenstrahlen auf den Balkon und in die Wohnung eines Nachbarn. Der verlangte daher, dass der Nachbar die Anlage auf Anti-Reflexionsmodule umrüstet. Das hätte 16.000 Euro gekostet. Da sich beide Streitparteien nicht einigen konnten, landete der Fall vor Gericht.
Die Richter klärten dann den Umfang der Einstrahlung: Die Spiegelung blendete den Nachbarn bei wolkenlosem Himmel nur im Frühjahr und Herbst in einem Zeitraum von jeweils rund fünf Wochen an einer Stunde am Tag. Diese Belästigung hielt das Gericht für so gering, dass die geforderte Umrüstung wirtschaftlich unzumutbar sei.(dpa/tmn)