Karslruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) kündigt ein Urteil im Bezug auf die Bedingungen für Mieterhöhungen an. Dem Gericht liegen mehrere Fälle aus Nordrhein-Westfalen vor, in denen Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Mieten von ihren Mietern wollten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will voraussichtlich die Bedingungen für Mieterhöhungen präzisieren. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung des Gerichts an. Demnach sollten sich Mieterhöhungen am gesamten Mietniveau einer Stadt orientieren und nicht nur an der Preisspanne des Stadtteils, in dem sich die betreffenden Wohnungen befinden. Die Richter wollten am Mittwochnachmittag ihr Urteil verkünden.
Dem Gericht liegen mehrere Fälle aus Nordrhein-Westfalen vor, in denen Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete von ihrem Mietern wollten. In allen Fällen handelte es sich um Bewohner einer ehemaligen Zechen-oder Soldatensiedlung, die besonders wenig Miete bezahlt haben. Die Vorinstanzen hatten zum Teil den Mietern, zum Teil den Vermietern recht gegeben. (dpa)