Bingen am Rhein. Müssen in der Wohnung kleine Reparaturen erledigt werden, können Vermieter dies an den Mieter übertragen. In einem Fallverlangte ein Vermieter im Mietvertrag, dass der Mieter Reparaturen bis zu einer Grenze von je 120 Euro selbst erledigen muss. Ein zu hoher Betrag, befand ein Gericht.
Kleinere Reparaturen in der Wohnung können dem Mieter übertragen werden. Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen halten. Eine Grenze von 120 Euro pro Reparatur sei unangemessen, befand das Amtsgericht Bingen am Rhein. Das berichtet die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 6/2013). Die entsprechende Klausel im Mietvertrag ist daher unwirksam.
In dem verhandelten Fall stritten sich Mieter und Vermieter darum, wer die Kosten für insgesamt vier kleinere Reparaturen tragen soll. Es ging um einen Gesamtbetrag von rund 320 Euro. Im Mietvertrag war festgelegt, dass der Mieter Reparaturen bis zu einer Grenze von 120 Euro selbst übernehmen muss. Das ging den Richtern allerdings zu weit. Dadurch werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Üblich seien Obergrenzen für Kleinreparaturen zwischen 75 und 100 Euro. (dpa)