Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mieterrechte von Zuwanderern gestärkt. So dürfen Ausländer trotz eines bestehenden Kabelanschlusses eine Satelliten-Schüssel anbringen, wenn sie ihren Heimatsender nicht anders empfangen können. Gerichte dürften die Anliegen nicht pauschal abweisen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Mieterrechte ethnischer Minderheiten gestärkt, die spezielle Heimatsender über Antenne empfangen wollen. Sie dürfen trotz bestehenden Kabelanschlusses eine Antenne anbringen, wenn sie ihre speziellen Sender nicht anders empfangen können. Das Anbringen einer Antenne sei vom Grundrecht auf Informationsfreiheit geschützt, teilte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss mit. Denn Ausländer und damit auch ethnische Minderheiten hätten ein besonderes Interesse an kulturellen, politischen und historischen Informationen in ihrer Sprache. (Az. 1 BvR 1314/11)

Konkret gab das Gericht türkischen Klägern aus München recht, die der turkmenischen Minderheit angehören und nicht nur türkische, sondern auch turkmenische Programme empfangen wollten. Ihr Vermieter hatte sie nach dem Anbringen einer Antenne verklagt und vom Amtsgericht und Landgericht recht bekommen.

Gerichte müssen jeden Fall einzeln prüfen

Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidungen jetzt auf und wiesen den Fall an das Amtsgericht zurück. Gerichte dürften das Anliegen ausländischer Mitbürger nicht pauschal abweisen, sondern müssten jeden Einzelfall genau prüfen, erklärten sie. (dpa)