Hamm. Es klingt wie ein Treppenwitz: Das Oberlandesgericht Hamm verhandelte einen Streit zwischen einer Hausbesitzerin und einem Treppennutzer. Letzter war auf der Treppe eingebrochen - wegen seines Übergewichts, wie die Eigentümerin sagte. Das Gericht sah's anders.
Der Eigentümer eines Hauses haftet, wenn eine Treppenstufe bricht und sich andere auf der Treppe dadurch verletzen. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Nach Auffassung der Richter spielt es keine Rolle, ob der Benutzer übergewichtig ist oder nicht (Az.: I-6 U 16/12).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Verletzten statt. Der Kläger hatte eine Dachbodentreppe benutzt, als eine Stufe der Treppe einbrach. Der Kläger stürzte und verletzte sich. Die Hauseigentümerin machte geltend, die Treppenstufen seien ohne sichtbare Beschädigungen gewesen, so dass sie keine besonderen Kontrollpflichten habe einhalten müssen. Außerdem sei der Kläger mit knapp 115 Kilo übergewichtig.
Das OLG ließ beide Argumente nicht gelten. Ein Hauseigentümer müsse sich jederzeit vom ordnungsgemäßen Zustand aller Treppen überzeugen. Er hafte jedenfalls, wenn eine Treppenstufe bei der Benutzung im Rahmen ihrer zulässigen Belastbarkeit breche. Diese Grenze sei hier trotz des Körpergewichts des Klägers nicht überschritten. (dpa)