Essen. Das Bundeskabinett plant zwei Novellen zur energetischen Sanierung. Die gute Nachricht für Hausbesitzer: Die Vorschriften für Bestandsimmobilien werden nicht strenger. Anders sieht es bei Neubauten aus. Die Änderungen im Überblick.

Beinahe unbemerkt von vielen Eigentümern hat das Bundeskabinett sich auf den Entwurf der Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und die neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) verständigt. Damit nähert sich das Rumgeeiere um die EnEV, die erst 2012 in Kraft treten sollte, seinem Ende.

Die gute Nachricht für Eigentümer von Bestandsimmobilien: Ihre Vorgaben werden nicht verschärft. „Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß – mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften. Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt“, betonte Bundesbauminister Peter Ramsauer. Für den Gebäudebestand sei ganz bewusst von Verschärfungen abgesehen worden. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards seien bereits anspruchsvoll genug.

Potenziale bei Neubauten

Potenzial sieht die Bundesregierung dagegen bei den Neubauten. Hier sollen 2014 und 2016 die Mindesteffizienzstandards maßvoll in zwei Stufen angehoben werden. Den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf wollen Union und FDP dabei gegenüber der aktuell noch gültigen EnEV um jeweils 12,5 Prozent senken. Zudem soll auch der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle reduziert werden – und zwar um jeweils zehn Prozent.

Gleichzeitig ist vorgesehen, den Energieausweis als Informationsinstrument weiter zu stärken. Wenn es nach dem Kabinett geht, muss er künftig spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vom Verkäufer oder Vermieter vorgelegt werden. Mehr Informationen sind laut Gesetzesentwurf auch schon bei der Aufgabe einer Immobilienanzeige (bei Verkauf und Vermietung) verpflichtend: Energiekennwerte müssen angegeben und auf die Wohnfläche bezogen werden. Energieausweis-Verweigerern auf die Schliche kommen sollen die Bundesländer. Denen will die Regierung mit der EnEV 2014 aufgeben, unabhängige Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise durchzuführen. (mab)