Berlin. Wer eine Photovoltaikanlage installiert, kann das Arbeitszimmer seines Eigenheimes von der Steuer absetzen. Allerdings muss der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden und der Hausbesitzer daran verdienen. Außerdem muss die Verwaltung der Anlage in dem Arbeitszimmer stattfinden.

Eigenheimbesitzer können ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, wenn sie eine Photovoltaikanlage installieren. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Die Voraussetzung: Der erzeugte Strom fließt ins öffentliche Netz und der Hausbesitzer bekommt dafür Geld. Die Verwaltung der Anlage muss außerdem in dem betreffenden Arbeitszimmer stattfinden.

Verwaltungsaufwand vorausgesetzt

"Allerdings muss durch die Photovoltaikanlage auch wirklich ein gewisser Verwaltungsaufwand entstehen", erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Nur die Abrechnungen eines Energieversorgers zu kontrollieren oder regelmäßig den Gewinn zu ermitteln, reiche nicht aus.

Denn die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen nur dann abgezogen werden, wenn dieses Zimmer auch tatsächlich erforderlich ist. Absetzbar sind Kosten von bis zu 1250 Euro im Jahr. (dpa)