Stuttgart. . Weil eine Wohnung kleiner war als im Kaufvertrag angegeben, erhalten die Käufer 18.000 Euro Schadenersatz, so das Oberlandesgericht Stuttgart.
Der beklagte Sohn des Eigentümers hatte die Wohnung im Raum Stuttgart zunächst mit 98 Quadratmetern ausgeschrieben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Später habe er die Größe auf 89 Quadratmeter korrigiert - tatsächlich sei die Wohnung nur rund 78 Quadratmeter groß gewesen.
Vertrauensschaden
"Wer ohne konkrete Anhaltspunkte Angaben über die Wohnungsgröße ins Blaue hinein macht und seine Ungewissheit darüber nicht offenbart, handelt schuldhaft und beeinflusst dadurch das Kaufverhalten", hieß es zur Urteilsbegründung. Daher könnten die Kläger einen sogenannten Vertrauensschaden verlangen - also den Betrag, um den sie die Wohnung zu teuer erworben haben.
Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Der beklagte Sohn war mit einer Berufung gescheitert, eine Revision ist nicht zugelassen. (dpa)