Brandenburg an der Havel. Lässt der Vermieter in eine Wohnanlage einen Aufzug einbauen, müssen auch der Mieter zahlen. Es handelt sich dabei nicht um eine Luxussanierung.
Wenn der Vermieter es bei der Modernisierung übertreibt, müssen Mieter nicht alles mitmachen. Doch der Anbau eines Aufzugs in einem mehrstöckigen Haus ist keine Luxusmodernisierung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor (Az.: 31 C 298/17), auf das die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Ausgabe 20/2018) hinweist. Somit muss ein Mieter eine damit verbundene Mieterhöhung hinnehmen und sich an einem Teil der Modernisierungskosten beteiligen.
Wohnwert verbessert sich
In dem verhandelten Fall ließ ein Vermieter in einem fünfstöckigen Haus einen Aufzug einbauen. Von den Mietern forderte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Ein Mieter, der im dritten Stock wohnte, weigerte sich, mehr Miete zu zahlen. Mit der Begründung: Bei dem Anbau des neuen Fahrstuhles handele es sich um eine Luxussanierung. Dagegen klagte der Vermieter.
Die Richter gaben ihm Recht. Durch den Fahrstuhl entstehe ein Gebrauchsvorteil. Dadurch verbessert sich der Wohnwert. Die Mieterhöhung sei gerechtfertigt, der Vermieter dürfe einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Der Großteil der Wohnungssuchenden sowie der Mieter nehme die Ausstattung mit einem Aufzug im Haus als positiv wahr - trotz des Mietzuschlages. Der neue Aufzug stelle keinen übertriebenen Luxus dar. (dpa)