Berlin. Wenn Mieter ihre Fahrräder nicht sicher am Wohnhaus abstellen können, kann das den Wohnwert der Immobilie mindern.
Können Mieter an ihrem Haus ihr Fahrrad nicht sicher abstellen, kann das den Wohnwert der Immobilie mindern. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin (Az.: 66 S 35/18) hervor, auf das die Zeitschrift «Das Grundeigentum» verweist (Ausgabe 17/2018).
Im verhandelten Fall prüfte das Gericht für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, ob ein auf einem Grundstück in Berlin vorhandener schlichter Fahrradständer aus Metall die Anforderungen eines den Wohnwert erhöhenden Merkmals erfüllt. Das Gericht verneinte diese Frage. Der Fahrradständer, der aus zehn Einzelbügeln bestand, sei kein so wirksamer Diebstahlschutz, dass sich der Wohnwert dadurch erhöhe.
Vermieter muss sich an Vergleichsmiete orientieren
Gleichzeitig betonte das Gericht, dass das Fehlen einer Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück als wohnwertminderndes Merkmal im Berliner Mietspiegel aufgeführt ist. Das bedeute im Umkehrschluss aber nicht, dass jeder vorhandene Fahrradständer den Wohnwert erhöhe.
Mietspiegel listen verschiedene wertmindernde und -erhöhende Merkmale auf, die als Orientierungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dienen. Bei einer Mieterhöhung muss sich der Vermieter an dieser Vergleichsmiete orientieren. Es gibt aber nicht für alle Städte und Gemeinden Mietspiegel. (dpa)