Berlin. Grafittis und Schmierereien an Hauswänden sind gerade in der Stadt häufig zu sehen. Und auch wenn sie vielen Mietern ein Dorn im Auge sind, mindern sie rechtlich den Wohnwert nicht.
Mit Graffitis an den Außenwänden müssen Mieter leben. Zumindest sind solche Bilder kein Grund, eine Mieterhöhung abzulehnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 20 C 50/14), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 20/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Außerdem erhöht es demnach den Wohnwert, wenn es eine Abstellmöglichkeit für Räder in Form eines Fahrradständers auf dem Hof gibt.
In dem verhandelten Fall stritten sich ein Mieter und ein Vermieter um ein Mieterhöhungsverlangen. Der Mieter wollte die höhere Miete nicht zahlen und begründete dies unter anderem mit den Graffiti. Sie verschandelten seiner Ansicht nach den gesamten Eingangsbereich und die Hauseingangstür. Außerdem gebe es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen. Der Fahrradständer auf dem Hof sei nicht ausreichend.
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Das Gericht widersprach dem Mieter in diesen Punkten: Die Abstellmöglichkeit für Räder sei zweifelsfrei gegeben. Auch die Graffiti wollten die Richter nicht als wohnwertmindernd anerkennen. Sie seien zwar fotografisch belegt, erstreckten sich aber nur auf den Außenbereich des Hauses. Daher könne nicht argumentiert werden, dass der Innenbereich des Eingangs einen schlechten Zustand aufweise. (dpa)