Essen. Der Unternehmerverband NRW ermöglicht vergleichsweise günstige Massentests für ganze Belegschaften samt Familien. Das sind die Bedingungen.

Unternehmen, die ihre Belegschaften auf Corona testen lassen wollen, müssen das auf eigene Kosten tun, weshalb das angesichts hoher Kosten fast kein Betrieb macht. Die Unternehmensverbände in Nordrhein-Westfalen bieten ihren Mitgliedsbetrieben nun die Vermittlung vergleichsweise günstiger Massentests an. Der Dachverband Unternehmer NRW übernimmt dafür ein Modell aus Niedersachsen und vereinbarte, dass in NRW dieselben Konditionen gelten.

Betriebe in NRW können nun prophylaktisch Corona-Tests für ganze Belegschaften oder einzelne Teams samt Familienangehörigen durchführen lassen, „ohne dass eine öffentlich-rechtliche Veranlassung gegeben ist“. Das könne sinnvoll sein, wenn Quarantäne-Maßnahmen vermieden werden sollen oder Geschäftspartner entsprechende Sicherheiten fordern, heißt es beim Unternehmerverband. Bei regelmäßigen Tests wären die Unternehmen dann auch in der Lage, entsprechende Erklärungen gegenüber Geschäftspartnern abzugeben.

Mindestens 25 Tests als Bedingung

Bedingung sind mindestens 25 Tests pro Standort und Termin, wofür sich mehrere Betriebe zusammentun können. Die Tests kosten 55 Euro plus Umsatzsteuer, ab 200 Tests nur 45 Euro. Wer solche Tests in seinem Unternehmen durchführen lassen will, soll dies bis zum 5. August anmelden – und zwar über das Onlineportal der Dienstleistungsgesellschaft der Norddeutschen Wirtschaft (DNW) anmelden.

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Es können auch Antikörpertests zu je 25 Euro gemacht werden. Von Krankenkassen und Ärzten werden sie eher nicht empfohlen, weil die Antikörper mit Verzögerung gebildet werden, ein negatives Ergebnis also keine Gewissheit gibt, dass die Person nicht frisch mit Corona infiziert ist.

Ein Test kostet privat oft 100 Euro und mehr

Die Initiative der Unternehmerverbände fällt in eine Zeit wieder steigender Infektionszahlen, in der die selbst initiierten Tests aber deutlich abnehmen, weil die Krankenkassen die Kosten dafür in der Regel nicht mehr übernehmen. Das tun sie nur noch in begründeten Verdachtsfällen, also noch bei akuten und sehr typischen Symptomen wie dem Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Verdacht auf Lungenentzündung oder nach Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person oder einer Person bestand. Wer sich testen lassen will, von seinem Arzt aber nicht als begründeter Verdachtsfall eingestuft wird, muss den Test selbst zahlen. Die Kosten können schnell in den dreistelligen Eurobereich gehen. Jüngste Ausnahme sind Gratis-Tests an Flughäfen für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten.