An Rhein und Ruhr. An der Haustür fühlen Bürgerinnen und Bürger sich oft unter Druck gesetzt. Was man stattdessen tun kann.

Wird in einem Ort das Glasfasernetz ausgebaut, ziehen oft Vertreter von Telekommunikationsunternehmen und Ausbau-Unternehmen von Tür zu Tür und bieten Verträge an. Dabei fühlen sich die Menschen oft unter Druck gesetzt. Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW warnt davor, Verträge an der Haustür zu unterschreiben und informiert über die Möglichkeiten des Anbieter-Wechsels.

„Bei Verträgen, die an der Haustüre geschlossen wurden, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann“, erklärt Felix Flosbach, Rechtsexperte bei der VZ NRW. „Wurden Verbraucher getäuscht oder ihnen gedroht, kommen sie unter Umständen auch nach Ablauf der Frist aus dem Vertrag heraus. Die Gründe dafür müssen jedoch von den Verbrauchern nachgewiesen werden.“

Neben den Mitarbeitern von Telekommunikationsunternehmen seien aber auch „Trittbrettfahrer“ mit betrügerischen Absichten unterwegs, warnt die VZ. „Man sollte sich nicht an der Haustüre überrumpeln oder zu einem Vertragsschluss nötigen lassen“, betont Flosbach. „Die Angesprochenen sollten sich informieren und eine Bedenkzeit einräumen lassen. Auch sollte explizit nachgefragt werden, ob es wirklich um den Glasfaserausbau gehe, oder nur ein bestehender Vertrag verlängert werden soll“, so Flosbach.

Direkt und bestimmt abweisen

Verbraucher können sich dadurch schützen, dass sie gar nicht erst mit Vertretern ins Gespräch gehen, sondern diese direkt und bestimmt abweisen, rät der Experte. „Wünschenswert wäre eine Opt-In Option für Haustürvertreter, sodass Verbraucher nur mit vorherigem Einverständnis kontaktiert werden dürfen.“

Bei Glasfaser sei die Auswahl an Anbietern derweil oft nicht so groß wie bei bekannten DSL-Anschlüssen.

Vergleichbar sei dies eher mit den Kabel Angeboten, wo in den meisten Fällen auch nur ein Anbieter zur Auswahl steht, sagt Flosbach. „Bei Glasfaseranschlüssen steht nach erstmaligem Anschluss meist nur ein Anbieter zur Verfügung. Eine Wahl besteht nur, wenn das Netz allen zugänglich ist, sogenannter OpenAccess. Allerdings müssen die Anbieter auch dann nicht ihre Leistung an allen Anschlüssen anbieten.“

Wichtig sei es, die Laufzeit von Verträgen zu beachten. Telekommunikationsverträge laufen in vielen Fällen über 24 Monate, innerhalb dieser Zeit könne der Anbieter nur in Ausnahmen gewechselt werden, erklärt der VZ-Experte. „Allerdings gibt es auch Angebote, die monatlich kündbar sind.“