Essen. Auch Soloselbstständige wie Freiberufler und Künstler können ab sofort die Neustarthilfe von bis zu 7500 Euro beantragen. Wie und wo das geht.

Ab sofort erhalten auch Soloselbstständige, Schauspieler und andere freiberufliche Künstler Hilfe die neue Corona-Überbrückungshilfe. Die Antragstellung für die so genannte Neustarthilfe sei am Dienstag gestartet, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Der Staat zahlt ihnen bis zu 7500 Euro aus, und zwar in einer Rate binnen weniger Tage, wie das Ministerium verspricht.

Weil bisher nur Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen konnten, haben Zehntausende Soloselbstständige, die derzeit ohne Beschäftigung sind, mit zunehmender Ungeduld darauf gewartet, dass auch sie Unterstützung erhalten. Der zweite gleich am frühen Dienstagmorgen gestellte Antrag wurde laut Ministerium von einem Fotografen aus Nordrhein-Westfalen gestellt – er möchte 4237 Euro haben.

Neustarthilfe für Soloselbstständige ist ein Vorschuss bis Juni

Die Neustarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Er soll den Zeitraum von Januar bis Ende Juni abdecken und ist demnach ein Vorschuss. Gezahlt werden soll die Hälfte des Umsatzes aus dem ersten Halbjahr 2019, höchstens aber 7.500 Euro. Anders als Unternehmen müssen Soloselbstständige den Antrag nicht von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater stellen lassen, sondern können dies selbst tun – mit ihren Elster-Zertifikat aus der elektronischen Steuererklärung auf der Internetseite: direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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Voraussetzungen: Die selbstständige Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender muss vor dem 1. Mai aufgenommen worden sein und mehr als die Hälfte des Einkommens beitragen. Das ist wichtig bei bestehenden Nebentätigkeiten, etwa wenn ein freiberuflicher Musiker nebenbei als Angestellter Unterricht an einer Musikschule gibt. Wer die Neustarthilfe beantragt, kann keine weitere Hilfe beantragen, also keine Fixkosten aus der Überbrückungshilfe für Unternehmen erstattet bekommen.

Möglicherweise muss ein Teil zurückgezahlt werden

Wichtig ist, die Hilfe als Vorschuss zu verstehen und im Zweifel nicht gleich auszugeben, weil eventuell ein Teil zurückgezahlt werden muss. Denn es werden ja die Umsatzausfälle bis Juni vorweggenommen. Liegen die Einbußen letztlich über 60 Prozent, kann die Neustarthilfe ganz behalten werden. Liegen sie darunter, etwa weil nach dem Frühjahr wieder Auftritte möglich sind, muss die Hilfe anteilig zurückgezahlt werden. Die Endabrechnung muss bis Ende des Jahres eingereicht werden, mögliche Rückzahlungen bis zum 30. Juni 2022 erfolgen.

Zum Start können nur „natürliche Personen“ Anträge stellen, auch Schauspielerinnen und Schauspieler und andere Künstlerinnen und Künstler, die in der Regel nur kurzfristige Engagements haben. Anträge von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die aus einer Person bestehen, sollen dem Ministerium zufolge in Kürze möglich sein.